Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule Ansbach - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Ansbach , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit unterschiedlichen Aspekten der Prüfungs- und Beratungshonorare deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften. Die Honorare für die gesetzliche Abschlussprüfung sind aus der Sicht des Gesetzgebers ein Indikator für die Qualität der durchgeführten Prüfung. Ihre Höhe und ihre Struktur geben einen Hinweis darauf, ob der Abschlussprüfer die Grundsätze der Unbefangenheit und Unabhängigkeit (
43 Abs. 1 WPO) während der Prüfung befolgt hat. Die Beurteilung der Angemessenheit der Prüfungs- und Beratungshonorare hat der Gesetzgeber in die Hände der Öffentlichkeit gelegt, indem er durch das Bilanzrechtsreformgesetz im Jahr 2004 die Pflicht zur Angabe der Honorare des Abschlussprüfers im Anhang für alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften eingeführt hat. Das Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetz, welches am 01.01.2010 in Kraft getreten ist, hat diese Pflicht auf alle Kapitalgesellschaften erweitert.Die gesetzlichen Neuerungen haben aber nicht nur die Beurteilung der Angemessenheit der Höhe der Prüfungs- und Beratungshonorare zum Zweck, sondern auch den Versuch die Zu-sammensetzung der Honorare transparenter zu gestalten. Denn nach wie vor, ist es für die Bilanzadressaten (Fremdkapitalgeber, Anteilseigner, Kreditinstitute usw.) schwierig nachzuvollziehen, welche Faktoren bei der Berechnung der Honorare eine Rolle spielen. Der Mangel an Transparenz in Bezug auf die Entstehung der Honorare erschwert auch die Vergleichbarkeit der Prüfungsaufwendungen unterschiedlicher Unternehmen miteinander. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es mit Hilfe verschiedener Methoden der deskriptiven Statistik einen Überblick über die Einflussfaktoren und die Modalitäten der Prüfungs- und Beratungshonorare deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften zu schaffen sowie deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren zu analysieren. Das erhobene Datenmaterial sowie die ausführliche Analyse und Interpretation der Ergebnisse sollen eine Orientierungshilfe sowohl für die prüfungspflichtigen Gesellschaften als auch für die Prüfungsgesellschaften selbst bieten. Darüber hinaus sollen auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse Handlungsempfehlungen für Abschlussprüfer und die Mandanten abgeleitet werden können.
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43 Abs. 1 WPO) während der Prüfung befolgt hat. Die Beurteilung der Angemessenheit der Prüfungs- und Beratungshonorare hat der Gesetzgeber in die Hände der Öffentlichkeit gelegt, indem er durch das Bilanzrechtsreformgesetz im Jahr 2004 die Pflicht zur Angabe der Honorare des Abschlussprüfers im Anhang für alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften eingeführt hat. Das Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetz, welches am 01.01.2010 in Kraft getreten ist, hat diese Pflicht auf alle Kapitalgesellschaften erweitert.Die gesetzlichen Neuerungen haben aber nicht nur die Beurteilung der Angemessenheit der Höhe der Prüfungs- und Beratungshonorare zum Zweck, sondern auch den Versuch die Zu-sammensetzung der Honorare transparenter zu gestalten. Denn nach wie vor, ist es für die Bilanzadressaten (Fremdkapitalgeber, Anteilseigner, Kreditinstitute usw.) schwierig nachzuvollziehen, welche Faktoren bei der Berechnung der Honorare eine Rolle spielen. Der Mangel an Transparenz in Bezug auf die Entstehung der Honorare erschwert auch die Vergleichbarkeit der Prüfungsaufwendungen unterschiedlicher Unternehmen miteinander. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es mit Hilfe verschiedener Methoden der deskriptiven Statistik einen Überblick über die Einflussfaktoren und die Modalitäten der Prüfungs- und Beratungshonorare deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften zu schaffen sowie deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren zu analysieren. Das erhobene Datenmaterial sowie die ausführliche Analyse und Interpretation der Ergebnisse sollen eine Orientierungshilfe sowohl für die prüfungspflichtigen Gesellschaften als auch für die Prüfungsgesellschaften selbst bieten. Darüber hinaus sollen auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse Handlungsempfehlungen für Abschlussprüfer und die Mandanten abgeleitet werden können.
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