Bei Ehenichtigkeitsverfahren wegen psychischer Eheunfähigkeit gemäß c. 1095 ist der Richter auf Sachverständigengutachten angewiesen. Das Ziel dieser Studie ist es, psychische Störungen auf ihre Auswirkungen auf die Ehefähigkeit zu untersuchen und darzustellen, welche konkreten Aufgaben der psychiatrische/psychologische Gutachter im Ehenichtigkeitsprozess hat, damit das Sachverständigengutachten dem Richter als hilfreiches Beweismittel bei der Urteilsfindung dienen kann. Relevante psychische Störungen werden in ihrer Symptomatik, ihrer Natur und ihrem Verlauf aus Sicht der Psychologie und Psychiatrie erklärt. Dabei wird auch diskutiert, wie sich die jeweiligen Störungen auf die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung auswirken können.