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Der Praxiskommentar bietet in Teil A eine systematische Darstellung der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten nach dem PsychKG NRW. Ausführlich erläutern die Autoren die Einzelheiten der Unterbringung durch den Betreuer, den Bevollmächtigten, den Vormundschaftsrichter und der Unterbringung nach dem Freiheitsentziehungsgesetz sowie nach dem Strafrecht und nach dem Polizeirecht. In Teil B werden die einzelnen Paragrafen des PsychKG NRW praxisnah und anschaulich erläutert.

Produktbeschreibung
Der Praxiskommentar bietet in Teil A eine systematische Darstellung der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten nach dem PsychKG NRW. Ausführlich erläutern die Autoren die Einzelheiten der Unterbringung durch den Betreuer, den Bevollmächtigten, den Vormundschaftsrichter und der Unterbringung nach dem Freiheitsentziehungsgesetz sowie nach dem Strafrecht und nach dem Polizeirecht. In Teil B werden die einzelnen Paragrafen des PsychKG NRW praxisnah und anschaulich erläutert.
Autorenporträt
Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen, und Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts Passau, Honorarprofessor an der Universität Regensburg
Rezensionen
Echo der Fachpresse zur 4. Auflage

»Das Buch ist notwendiges Handwerkszeug; aber auch ein Bekenntnis zum Rechtsschutz und für staatliche Zurückhaltung gegenüber der Ultima Ratio, dem Eingriff in Freiheitsrechte zum Schutz vor krankheitsbedingten Gefahren. Die Autoren verfügen neben außergewöhnlichen Sachkenntnissen und lexikalischem Gedächtnis für Präzedenzfälle über eine sehr klare, nüchterne Sprache. Der Praxiskommentar ist praktisch erprobt und hat sich bewährt bei Verfahrenspflegern, Rechtsanwälten, Behördenmitarbeitern, Kliniken und Gerichten.«
Richer am AmtsG Lars Mückner, Duisburg, FamRZ 23/2019

Echo der Fachpresse zur 4. Auflage

»Das Buch ist notwendiges Handwerkszeug; aber auch ein Bekenntnis zum Rechtsschutz und für staatliche Zurückhaltung gegenüber der Ultima Ratio, dem Eingriff in Freiheitsrechte zum Schutz vor krankheitsbedingten Gefahren. Die Autoren verfügen neben außergewöhnlichen Sachkenntnissen und lexikalischem Gedächtnis für Präzedenzfälle über eine sehr klare, nüchterne Sprache. Der Praxiskommentar ist praktisch erprobt und hat sich bewährt bei Verfahrenspflegern, Rechtsanwälten, Behördenmitarbeitern, Kliniken und Gerichten.«
Richer am AmtsG Lars Mückner, Duisburg, FamRZ 23/2019