Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 2,0, Universität Regensburg, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. (P 7) Das Romanfragment "Der Proceß" von Franz Kafka beginnt mit einer der bekanntesten Expositionen in der deutschsprachigen Literatur - und zugleich mit einem unendlich viele Fragen aufwerfenden Rätsel. Warum wird K. verhaftet? Was hat er getan? Etwas "Böses" kann es ja nicht sein. Wer klagt ihn an? Ursprünglich hieß es im Manuskript, K. sei "gefangen" genommen worden, später ersetzt Kafka "gefangen" durch "verhaftet". Kann man bei der Vorstellung, K. sei gefangen genommen worden, durchaus noch vom willkürlichen Handeln einer unbekannten Macht ausgehen, assoziiert man mit einer Verhaftung sofort das Eingreifen einer rechtlichen Institution oder eines bürokratischen Apparats. Von
Seiten dieses Gerichts wird die Schuld K.s behauptet, wobei - auf den ersten Blick - kein Verstoß gegen juridische, sittliche oder religiöse Normen vorzuliegen scheint. K. dagegen wird nicht müde, immer wieder seine Schuldlosigkeit zu beteuern.
Kafka jedoch bezeichnet den Protagonisten seines "Proceß"-Romans, im Gegensatz zu Karl Roßmann im "Amerika"-Fragment, am 30. September 1915 in seinem Tagebuch eindeutig als schuldig: "Roßmann und K., der Schuldlose und der Schuldige, schließlich beide unterschiedslos strafweise umgebracht [...]". Was ist es also, das die Schuld K.s ausmacht? Was hat er getan oder nicht getan, verbrochen oder versäumt, gegen welches Gesetz hat er verstoßen, so dass sein Tod, seine Hinrichtung unumgänglich ist? Da es sich bei Josef K. "nicht um einen Proceß vor dem gewöhnlichen Gericht" (P 124) handelt, muss die Schuld des Josef K. auf einer anderen Ebene gesucht werden. Die Schuld ist hier kein einheitliches, simples, sondern ein alles durchdringendes Themaund Problem ist, das in allen möglichen Facetten auftaucht. In dieser Arbeit werde ich versuchen, K.s Schuld aus psychoanalytischer, ethischer und theologischer Sichtweise zu erhellen.
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Seiten dieses Gerichts wird die Schuld K.s behauptet, wobei - auf den ersten Blick - kein Verstoß gegen juridische, sittliche oder religiöse Normen vorzuliegen scheint. K. dagegen wird nicht müde, immer wieder seine Schuldlosigkeit zu beteuern.
Kafka jedoch bezeichnet den Protagonisten seines "Proceß"-Romans, im Gegensatz zu Karl Roßmann im "Amerika"-Fragment, am 30. September 1915 in seinem Tagebuch eindeutig als schuldig: "Roßmann und K., der Schuldlose und der Schuldige, schließlich beide unterschiedslos strafweise umgebracht [...]". Was ist es also, das die Schuld K.s ausmacht? Was hat er getan oder nicht getan, verbrochen oder versäumt, gegen welches Gesetz hat er verstoßen, so dass sein Tod, seine Hinrichtung unumgänglich ist? Da es sich bei Josef K. "nicht um einen Proceß vor dem gewöhnlichen Gericht" (P 124) handelt, muss die Schuld des Josef K. auf einer anderen Ebene gesucht werden. Die Schuld ist hier kein einheitliches, simples, sondern ein alles durchdringendes Themaund Problem ist, das in allen möglichen Facetten auftaucht. In dieser Arbeit werde ich versuchen, K.s Schuld aus psychoanalytischer, ethischer und theologischer Sichtweise zu erhellen.
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