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Der Vorschlag für eine psychosoziale Intervention zur sozialen Wiedereingliederung von Gefängnisinsassen. Mit dem Ziel der sozialen Wiedereingliederung, unter Berücksichtigung der emotionalen Verletzlichkeit von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, der Diskriminierung und der Vorurteile, die in der Gesellschaft gegenüber Personen, die ihre Strafe verbüßt haben, herrschen. Zu diesem Zweck wurden das geltende Recht, die emotionale Gefährdung von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, und Strategien für bewährte Verfahren ermittelt. Die Studie basierte auf einem gemischten Feld-,…mehr

Produktbeschreibung
Der Vorschlag für eine psychosoziale Intervention zur sozialen Wiedereingliederung von Gefängnisinsassen. Mit dem Ziel der sozialen Wiedereingliederung, unter Berücksichtigung der emotionalen Verletzlichkeit von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, der Diskriminierung und der Vorurteile, die in der Gesellschaft gegenüber Personen, die ihre Strafe verbüßt haben, herrschen. Zu diesem Zweck wurden das geltende Recht, die emotionale Gefährdung von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, und Strategien für bewährte Verfahren ermittelt. Die Studie basierte auf einem gemischten Feld-, Dokumentations- und Beschreibungsansatz, bei dem zwei psychologische Tests und ein kognitives Interview eingesetzt wurden. Die Stichprobe bestand aus sechzehn Häftlingen. Die Ergebnisse bestätigten, dass das geltende Strafvollzugsgesetz die soziale Wiedereingliederung fördert, dass das irrationale Denken vorherrscht, dass "es absolut notwendig ist, sich besorgt, ängstlich und furchtsam zu fühlen, wenn man mit gefährlichen, unbekannten und unsicheren Dingen konfrontiert wird", und dass in Bezug auf die emotionale Anfälligkeit Werte innerhalb der Norm erzielt wurden, was darauf hinweist, dass sie emotional stabil, reif und ruhig sind.
Autorenporträt
Dieser Vorschlag wurde in Santo Domingo, Dominikanische Republik, im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universidad Nacional Pedro Henríquez Ureña (UNPHU) durchgeführt. Als Beitrag zum nationalen Strafvollzug und zur Wahrung der Menschenwürde der Häftlinge.