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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Ludwig-Maximilians-Universität München (Fakultät Jura), Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den sogenannten Push-Backs an den EU-Außengrenzen und beleuchtet dafür den Fall von N. D. und N. T. gegen Spanien genauer.Seit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1951, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gehört das Refoulement-Verbot zum menschenrechtlichen Grundkonsens und untersagt die Rückführung von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Ludwig-Maximilians-Universität München (Fakultät Jura), Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den sogenannten Push-Backs an den EU-Außengrenzen und beleuchtet dafür den Fall von N. D. und N. T. gegen Spanien genauer.Seit dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1951, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gehört das Refoulement-Verbot zum menschenrechtlichen Grundkonsens und untersagt die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Seit 1984 ist das Prinzip auch explizit in Art. 3 der Anti-Folterkonvention konstatiert, sowie direkt in der europäischen Konvention für Menschenrechte aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dennoch wurden in den vergangenen Jahren immer wieder staatliche Maßnahmen - wie die Gründungder Europäischen Grenz- und Küstenwache FRONTEX oder das Errichten von Grenzzäunen - unternommen, um Flüchtlinge und Migranten daran zu hindern in die EU zu gelangen.
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