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Der Freistaat Sachsen unterstützt seit Einführung des sächsischen Naturschutzgesetzes 1992 die Aufstellung kommunaler Landschaftspläne finanziell. Verbunden hiermit sind vertragliche Bestimmungen über eine Beteiligung der Naturschutzverwaltung und eine Qualitätskontrolle durch die Naturschutzverwaltung sowie die Kooperation mit der Bauleitplanung.
Trotz dieser Regelungen und der zahlreichen Erarbeitung geförderter Landschaftspläne und Flächennutzungspläne besteht im Freistaat Sachsen keine Kenntnis über die Qualität der Landschaftsplanung und ihre Berücksichtigung in der
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Produktbeschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt seit Einführung des sächsischen Naturschutzgesetzes 1992 die Aufstellung kommunaler Landschaftspläne finanziell. Verbunden hiermit sind vertragliche Bestimmungen über eine Beteiligung der Naturschutzverwaltung und eine Qualitätskontrolle durch die Naturschutzverwaltung sowie die Kooperation mit der Bauleitplanung.

Trotz dieser Regelungen und der zahlreichen Erarbeitung geförderter Landschaftspläne und Flächennutzungspläne besteht im Freistaat Sachsen keine Kenntnis über die Qualität der Landschaftsplanung und ihre Berücksichtigung in der Flächennutzungsplanung. Basierend auf einer Auswertung von Anforderungsprofilen und bundesdeutschen sowie sächsischen Regelungen zur Landschafts- und Flächennutzungsplanung wird ein Anforderungsprofil für die kommunale Landschaftsplanung und für deren Berücksichtigung in der Flächennutzungsplanung erarbeitet. Nach einem Vortest und einer Diskussion der Anforderungen mit der sächsischen Naturschutz- und Bauverwaltung wird in 50 repräsentativ ausgewählten Kommunen eine Qualitätsanalyse der Landschaftspläne durchgeführt und das Ausmaß der Berücksichtigung in der Flächennutzungsplanung überprüft. Begleitet wird die Anwendung der Anforderungsprofile zur Landschaftsplanung und ihrer Berücksichtigung in der Flächennutzungsplanung von Interviews mit Gemeinden, Planungsbüros, Naturschutz- und Bauverwaltung sowie weiteren Institutionen, z.B. dem sächsischen Städte- und Gemeindetag.

Die Qualitätsanalyse der Landschaftspläne deckt erhebliche Defizite auf, so daß 1/3 der Gemeinden unzureichende Landschaftspläne aufweisen, deren Defizite von der Bestandsaufnahme bis zu den Planungsaussagen reichen. Demgegenüber steht ein vergleichsweise geringer Anteil von nur 10% guter Landschaftspläne, die die gestellten Anforderungen überwiegend vollständig erfüllen.

Auch die Berücksichtigung des Landschaftsplans in der Flächennutzungsplanung weist starke Mängel auf und erfolgt in fast der Hälfte der untersuchten Gemeinden mangelhaft.

Aus den Überprüfungen der 50 Beispielgemeinden und den Interviews werden die Ursachen für Defizite in der Landschafts- und Flächennutzungsplanung Sachsens ermittelt. Zu nennen sind für die Landschaftsplanung v.a. ein hoher Anteil fachfremder / nicht ausreichend qualifizierter Bearbeiter, eine mangelnde Einflussnahme und Qualitätskontrolle seitens der Naturschutzverwaltung und Kenntnisdefizite insbesondere in ländlichen Gemeinden. Für die unzureichende Berücksichtigung der Landschaftspläne in der Flächennutzungsplanung sind als Ursachen erneut nicht ausreichend qualifizierte Planer, Defizite in den Landschaftsplänen selbst, eine mangelnde Kooperation von Bauleitplanung mit der Landschaftsplanung, eine fehlende zeitliche Abstimmung beider Planungen und eine mangelnde behördliche Kontrolle und Einflussnahme anzuführen.

Aus den Ursachen für die Defizite werden Verbesserungsvorschläge abgeleitet, die das inhaltliche Spektrum in der Landschafts- und Flächennutzungsplanung, die Einbindung der Behörden in die Planung, die Eingrenzung auf qualifizierte Planer und eine Kooperation zwischen Landschafts- und Bauleitplanung betreffen. Das dargelegte Verbesserungspotenzial für die Landschafts- und Flächennutzungsplanung Sachsens schließt mit einem Ausblick auf Entwicklungen im bundesdeutschen und europäischen Planungsrecht, wie z.B. SUP, ab.