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Einsendeaufgabe aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswissenschaften - Gesundheitspsychologie, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen (Psychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Kapitel dieser Hausarbeit widmet sich der Annäherung an den Themenkreis der Zufriedenheit und dem besonderen Segment der Patientenzufriedenheit. Dabei erfolgt eine Betrachtung, wie sich ein mehrdimensionales Konstrukt wie das der (Patienten-) Zufriedenheit mittels wissenschaftlicher Theorien benennen lässt und welche Herausforderungen damit verbunden sind. Im praktischen Teil der Arbeit wird…mehr

Produktbeschreibung
Einsendeaufgabe aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswissenschaften - Gesundheitspsychologie, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen (Psychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Kapitel dieser Hausarbeit widmet sich der Annäherung an den Themenkreis der Zufriedenheit und dem besonderen Segment der Patientenzufriedenheit. Dabei erfolgt eine Betrachtung, wie sich ein mehrdimensionales Konstrukt wie das der (Patienten-) Zufriedenheit mittels wissenschaftlicher Theorien benennen lässt und welche Herausforderungen damit verbunden sind. Im praktischen Teil der Arbeit wird anhand eines konkreten Beispiels das Forschungsdesign für einen Fragebogen für "Kinder-Rehabilitanden" bzw. deren Eltern erläutert. Die Patientenzufriedenheit genießt einen hohen Stellenwert. Erkennen lässt sich dies daran, dass sowohl (Reha-) Kliniken als auch fachärztliche Praxen auf ihren Webseiten die ständige Evaluation und hohe Zufriedenheit ihrer Patienten hervorheben. Seit dem Beginn der Gesundheitsreform in den 1990er Jahren und der damit einhergehenden kostendämpfenden und pauschal vergütenden Gesundheitspolitik ist die Bedeutung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gestiegen. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte stehen unter einem zunehmenden Wettbewerbsdruck. Damit die Kostendämpfung nicht zu Lasten einer schlechteren Behandlungsqualität geht, hat die Politik gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung verabschiedet. Im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist verankert, dass die Institutionen sowohl zu einem internen Qualitätsmanagement als auch zu einer Beteiligung an einrichtungsübergreifender externer Qualitätssicherung verpflichtet sind (§ 135a SGB V). Umfragen zur Patientenzufriedenheit sind folglich ein Teil gesetzlicher Rahmenvorgaben, jedoch auch eine Folge des steigenden Wettbewerbs der Kliniken und Praxen.
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