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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Hochschule Fresenius; Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Qualitätsmanagement in stationären Rehabilitationseinrichtungen (im Folgenden: Reha-Einrichtungen) in Österreich. Die COVID-19-Pandemie trägt aufgrund der Vielzahl an Long-Covid-Betroffenen dazu bei, dass die Ressourcen in Reha-Einrichtungen derzeit stark beansprucht werden. Aus diesem Grund ist die Umsetzung eines effektiven Qualitätsmanagement-Systems gerade hier wichtig, um die gesetzlichen und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Hochschule Fresenius; Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Qualitätsmanagement in stationären Rehabilitationseinrichtungen (im Folgenden: Reha-Einrichtungen) in Österreich. Die COVID-19-Pandemie trägt aufgrund der Vielzahl an Long-Covid-Betroffenen dazu bei, dass die Ressourcen in Reha-Einrichtungen derzeit stark beansprucht werden. Aus diesem Grund ist die Umsetzung eines effektiven Qualitätsmanagement-Systems gerade hier wichtig, um die gesetzlichen und internen Anforderungen trotz einer hohen Auslastung zu erfüllen und PatientInnen bestmöglich betreuen zu können. Dem Qualitätsmanagement (im Folgenden: QM) kommt in modernen Gesundheitseinrichtungen große Bedeutung zu. Durch die regelmäßige Erhebung des Status quo und der daraus folgenden Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen kann sichergestellt werden, dass im Sinne des Ökonomieprinzips, wie es § 133 Abs. 2 ASVG vorsieht, gehandelt wird. Durch die rechtliche Verankerung von Qualitätssicherungsmaßnahmen wird die Implementierung des QM im Gesundheitswesen nun weiter forciert. Mit dem im Jahr 2004 im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes verabschiedeten Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG, 2004) wurden Qualitätssicherungsstandards in stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen auch gesetzlich festgeschrieben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass in ganz Österreich einheitlich nach zentral vorgegebenen Leitlinien gehandelt wird. Obwohl bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes intern Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen wurden, verpflichten die nun definierten Vorgaben die betroffenen Einrichtungen zu einer regelmäßigen Berichterstattung und erhöhen damit deren Vergleichbarkeit und Transparenz.
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