Die vorliegende Sammlung von Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt für den Zeitraum 1651–1806 knüpft an das 1995 erschienene Inventar für die vorangehende Epoche 1080–1650 an. Der neue Band setzt damit nach dem Dreißigjährigen Krieg ein, als das „jüdische Mittelalter“ zu Ende war und Landesherren und Städte mit einer merkantilistisch orientierten Politik auch die „Nützlichkeit“ der jüdischen Untertanen erkannten. Es ist dies zugleich die Zeit vor der Emanzipation, in der Juden zwar in vielfältigen nachbarschaftlichen Kontakten zur christlichen Umwelt standen, aber dennoch weitgehend in ihrer eigenen Welt lebten. Als Endjahr wurde 1806 gewählt, da in diesem Jahr mit der Erhebung der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen sowie mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation eine durch politische und gesellschaftliche Modernisierung geprägte neue Zeit begann. In Form von Kurzbeschreibungen werden in diesem Spezialinventar Quellen geboten, die zu den wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Bedingungen jüdischen Lebens am Mittelrhein Auskunft geben, die aber auch Informationen zu Alltag, Familie und religiös-kultureller Praxis bereitstellen. Die Urkunden und Aktenstücke, die den verschiedensten Beständen des Staatsarchivs Darmstadt entstammen, sind systematisch nach Sachthemen geordnet und werden innerhalb der Sachgruppen in chronologischer Reihenfolge präsentiert. Die wichtigsten Themenbereiche sind: Judenschutz – Prozessangelegenheiten – Handel und Gewerbe – Gemeindeangelegenheiten und Landjudenschaft – Diskriminierung und Verfolgung. Geographisch umfasst das Inventar schwerpunktmäßig die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und die Solmser Grafschaften mit ihren jüdischen Gemeinden, doch geht der territoriale Einzugsbereich weit darüber hinaus und umfasst den gesamten Mittelrheinraum. Besonders zahlreiche Belege betreffen die Städte Frankfurt am Main, Friedberg, Mainz, Worms, Darmstadt, Gießen und Hanau. Großer Wert wurde auf ein umfassendes Gesamtregister gelegt, das zur besseren Benutzung als separater Teilband erscheint. Das Register legt auch Querverbindungen, familiäre und geographische Zusammenhänge offen und hebt einige für die jüdische Geschichte wichtige Sachkomplexe hervor. Damit leistet es einen eigenständigen Forschungsbeitrag, der über eine bloße Bereitstellung der Quellen in einer Datenbank weit hinausgeht. Die Veröffentlichung ist ein wichtiges Hilfsmittel für den Zugang zu einem reichhaltigen Quellenmaterial, das Historikern, Landes- und Ortsgeschichtsforschern die Suche nach den Originaldokumenten wesentlich erleichtert. Nutzer des ersten Bandes finden zudem für die Zeit vor 1650 eine Reihe von Nachträgen.