Empfehlungen zur strengen Indikationsstellung von BlutproduktenDie Querschnitts-Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von der Bundesärztekammer herausgegebenen Richtlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (Hämotherapie) nach §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz. Beide Werke werden jeweils aufeinander abgestimmt.Die Kenntnis der Querschnitts-Leitlinien ist für jeden Arzt, der Blutprodukte anwendet und Hämostasestörungen behandelt, unerlässlich. Die in den Leitlinien formulierten Handlungsempfehlungen berücksichtigen den aktuellen Stand der Wissenschaft.Weitere Charakteristika:konkrete HandlungsempfehlungenHervorhebung der wissenschaftlichen Evidenkritische Bewertung von hämotherapeutischen BehandlungenBerücksichtigung der Problematik des "Off-Label-Use" in allgemeinen Ausführungen und konkreten HandlungsempfehlungenIndikationsstellung:der Transfusion von Erythrozyten und Thrombozytenfür Plasma zur therapeutischen Anwendung und Humanalbuminzur Bestrahlung von Blutproduktenzur Transfusion CMV- bzw. Parvovirus B19-getesteter sowie bestrahlter Blutproduktefür Prokoagulatoren (Fibrinogen, PPSB, Faktor VII, rekombinanter Faktor VIIa, Faktor XIII, Fibrinkleber)für Inhibitoren (Antithrombin, Protein C, rekombinantes aktiviertes Protein C, C1-Esterase-Inhibitor)für humane ImmunglobulineEmpfehlungen zur:Therapie mit HumanalbuminHämophiliebehandlungAuswahl von Thrombozytenkonzentraten