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Die Zeitarbeitsbranche hatte in der Vergangenheit einen wesentlichen Anteil an der deutschen Arbeitsmarktentwicklung. Oft wurde hier von dem Deutschen Jobwunder gesprochen. Gesetzich normiert sind die Grundsätze Equal pay und equal treatment, also die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer und der Stammbelegschaft. Der Gesetzgeber hat jedoch die Option eingeräumt, dass mit entsprechenden Tarifverträgen von diesen Grundsätzen abgewichen werden kann. Es stellt sich dich Frage, warum man von einer gesetzlichen Gleichstellung abweichen sollte? Die Zeitarbeitsbranche ist in den letzten Jahren immer…mehr

Produktbeschreibung
Die Zeitarbeitsbranche hatte in der Vergangenheit einen wesentlichen Anteil an der deutschen Arbeitsmarktentwicklung. Oft wurde hier von dem Deutschen Jobwunder gesprochen. Gesetzich normiert sind die Grundsätze Equal pay und equal treatment, also die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer und der Stammbelegschaft. Der Gesetzgeber hat jedoch die Option eingeräumt, dass mit entsprechenden Tarifverträgen von diesen Grundsätzen abgewichen werden kann.
Es stellt sich dich Frage, warum man von einer gesetzlichen Gleichstellung abweichen sollte?
Die Zeitarbeitsbranche ist in den letzten Jahren immer wieder mit Löhnen weiter unterhalb jeglicher Moralvorstellungen konfrontiert worden.
Was passiert aber, wenn diese gesetzliche Möglichkeit, durch die Aberkennung der Tariffähigkeit, einer Partei, nicht mehr gegeben ist? Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2010 der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen und damit diverse weitere rechtliche Fragen aufgeworfen.
Diese Studie setzt sich mit einem Teil der rechtlichen Fragen auseinander. Welche zeitliche Wirkung hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts? Welche Möglichen Ansprüche von Leiharbeitern sind entstanden und im welchem Umfang? Welche rechtlichen Grenzen sind für die möglichen Ansprüche zu berücksichtigen? Und wie kann man sich zukünftig vor solchen Risiken schützen.
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Autorenporträt
Dipl.-Kfm. (FH) Patrick Klama, LL.M. wurde 1981 in Gütersloh geboren. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann folgte das erste berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, das der Autor 2007 mit dem akademischen Grad Diplom Kaufmann (FH) erfolgreich abschloss. Diesem Studium schloss sich 2009 ein weiteres berufsbegleitendes Studium Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Bielefeld, welches 2012 mit dem akademischen Grad Master of Laws erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Autor konnte in dieser Zeit neben theoretischen Inhalten auch immer den direkten Praxisbezug herstellen. Die Interessen lagen schnell in der Kombination aus Finanz- und Controlling Themen in Kombination mit rechtlichen Fragestellungen. Durch seine beruflichen Erfahrungen aus dem Bereichen Banken, Wirtschafts- und Steuerberatung entstand die Motivation sich der Thematik der vorliegenden Studie zu widmen und das gewählte unter rechtlichen Aspekten und Risikomanagementgesichtspunkten zu bearbeiten.