Die Diskussion um Quotenregelungen für Hörfunk- und Fernsehprogramme führt regelmäßig zu einer klaren ideologischen Spaltung zwischen Befürwortern und Gegnern dieses in Europa insbesondere in Frankreich erprobten Instruments zur Rundfunkregulierung. Das Grundprinzip der Quote besteht in der Festlegung von einzuhaltenden Mindestanteilen am Rundfunkprogramm nach bestimmten Förderkriterien zur Erhaltung und Sicherung diesbezüglicher kultureller Vielfalt in der Rundfunklandschaft. Kehrseite hiervon ist die Einflussnahme des Staates in die Programmautonomie der Rundfunkveranstalter. Der Autor geht den Fragen nach, ob Quotenregelungen aufgrund der aktuellen konvergenzbedingten Entwicklungstendenzen des Rundfunks noch ein sinnvolles Instrument zur Erreichung der damit bezweckten wirtschaftlichen und kulturellen Zielsetzungen sind und inwieweit die Einführung einer nationalen Quotenregelung in Deutschland unter Berücksichtigung der Vorgaben aus völkerrechtlichen Verträgen sowie dem nationalen und europäischen Recht möglich ist.