Deutschland bietet mit seinem modernen und im internationalen Vergleich leistungsfähigen Gesundheitswesen allen Bürgern den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung. Weitere Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wie die Solidarität und das Sachleistungsprinzip gelten weltweit als Vorbild. Darüber hinaus ist das innovative Gesundheitswesen ökonomisch relevant für den Standort Deutschland.
Die Patientenversorgung auf hohem Niveau wird aus Beiträgen finanziert, die der GKV jährlich in Höhe von rund 140 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Allerdings deutet die Entwicklung des Arzneimittelmarktes auf Steuerungsprobleme hin, denn seit Jahren steigen die Ausgaben für Arzneimittel zulasten der GKV bei gleichzeitig rückläufigen Verordnungszahlen.
Gekennzeichnet ist der deutsche Arzneimittelmarkt durch dirigistische Preisregulierung und seit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) durch bedingte Preisverhandlungen, die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ausgebaut wurden. Eine vom Gesetzgeber beabsichtigte stärkere Wettbewerbsorientierung ermöglicht das selektive Kontrahieren der gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaunternehmen. Dadurch können Arzneimittel-Rabattverträge zwischen den genannten Akteuren geschlossen und somit Einsparungen zugunsten der Krankenkassen sowie neue Marktanteile der Arzneimittelhersteller erzielt werden.
Die vorliegende Studie befasst sich mit den Arzneimittel-Rabattverträgen nach
130a Abs. 8 SGB V und deren Auswirkungen auf die Akteure des deutschen Gesundheitswesens. In einer kritischen Analyse werden die Konsequenzen dieses seit dem GKV-WSG modifizierten Instrumentariums für die Patienten, die Leistungserbringer sowie die Gesetzliche Krankenversicherung aufgezeigt.
Die Patientenversorgung auf hohem Niveau wird aus Beiträgen finanziert, die der GKV jährlich in Höhe von rund 140 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Allerdings deutet die Entwicklung des Arzneimittelmarktes auf Steuerungsprobleme hin, denn seit Jahren steigen die Ausgaben für Arzneimittel zulasten der GKV bei gleichzeitig rückläufigen Verordnungszahlen.
Gekennzeichnet ist der deutsche Arzneimittelmarkt durch dirigistische Preisregulierung und seit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) durch bedingte Preisverhandlungen, die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ausgebaut wurden. Eine vom Gesetzgeber beabsichtigte stärkere Wettbewerbsorientierung ermöglicht das selektive Kontrahieren der gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaunternehmen. Dadurch können Arzneimittel-Rabattverträge zwischen den genannten Akteuren geschlossen und somit Einsparungen zugunsten der Krankenkassen sowie neue Marktanteile der Arzneimittelhersteller erzielt werden.
Die vorliegende Studie befasst sich mit den Arzneimittel-Rabattverträgen nach
130a Abs. 8 SGB V und deren Auswirkungen auf die Akteure des deutschen Gesundheitswesens. In einer kritischen Analyse werden die Konsequenzen dieses seit dem GKV-WSG modifizierten Instrumentariums für die Patienten, die Leistungserbringer sowie die Gesetzliche Krankenversicherung aufgezeigt.