Der Traktat Kilajim ("Verbotenes Zweierlei") definiert Fall für Fall, vom hohen Niveau des Gartenbaus zeugend, worauf sich die Mischungsverbote der Tora für Flora und Fauna erstrecken und wie sie in der Praxis zu handhaben sind. Wie die Priesterhebe gleichsam als Pachtzins gilt, den der Bauer für das ihm von Gott zur Verfügung gestellte Land zu entrichten hat, so auch der Erste Zehnt, der nach dem tannaitischen Ideal den Leviten zusteht. Während der Traktat Terumot von der Reinheit der Hebe und ihrer Bewahrung handelt, sucht der Traktat Maaser rischon/Maaserot zu klären, wann und unter welchen Umständen die Abgabepflicht eintritt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.