Oftmals wird geschlechtsspezifische Gewalt nicht dem Familiengericht und/oder der Strafverfolgungsbehörde gemeldet, sondern nur dem Anschein nach. Tatsächlich hat sich gezeigt, wie Gewalt durch die Annahme anderer Formen der Manifestation vor den Strafgerichten maskiert wird, als rachsüchtige Reaktion des Ehepartners, der sich durch die Trennung oder Scheidung geschädigt fühlt. Diese falschen Anschuldigungen haben die undenkbare Komplizenschaft der Gerichte, die mit der unschlagbaren Entschuldigung der Geschlechterperspektive diese Rache möglich machen. Dies zeigt die mangelnde Vorbereitung des Strafrechtssystems auf die Behandlung dieser Fälle. Ich stelle reale Fälle und ihre rechtliche und beweiskräftige Analyse zur Verfügung.
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