Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 2,5, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für öffentliches Recht), Veranstaltung: Innere Sicherheit im deutschen und Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rasterfahndung wurde in den sechziger Jahren von Bundeskriminalamt (BKA) entwickelt und in den siebziger Jahren zur Bekämpfung des RAF Terrors erprobt. Nun findet sie im Zuge des 11. Septembers erneut Anwendung. Eine Fahndung ist die Suche nach einem bekannten oder unbekannten Täter zu Zwecke der Strafverfolgung, dies ist bei der derzeitigen Rasterfahndung jedoch nicht der Fall, ihr Ziel ist die präventive Gefahrenabwehr, somit ist der Begriff aus definitorischer Sicht ungenau. Zu unterscheiden ist zwischen der so genannten "positiven Rasterfahndung", bei der nach Personen gesucht wird auf die bestimmte Merkmale zutreffen, sowie der "negativen Rasterfahndung" auf die bestimmte Merkmale nicht zutreffen.Da die Strafverfolgung im Kompetenzbereich des Bundes und die Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben zur Verhüttung künftiger Straftaten im Aufgabenbereich der Länder angesiedelt sind, "[...]unterliegen die Rechtsgrundlagen der Rasterfahndung einer gewissen Rechtszersplitterung". Die Arbeit diskutiert die aktuellen Erkenntnisse zur Rasterfahndung und zeigt dabei rechtsdogmatische Problemfelder auf. Die Problemfeldanalyse geht sowohl auf die aktuelle Rechtsprechung, die gesellschaftspolitische Tragweite und die politische Bedeutung ein. Dabei bezieht sich die Arbeit insbesondere auf die bundesweite Rasterfahndung, im Zuge des 11.Septembers.
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