Ungefähr 80% der Erfindungen in Deutschland stammen von Arbeitnehmern. Für diese Gruppe von Erfindern ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen einschlägig. Das Gesetz klärt die Kollision des Patentgesetzes mit dem Arbeitsrecht. Das Patentgesetz bestimmt, dass der Erfinder der alleinige Eigentümer seiner Erfindung ist. Im Gegensatz dazu ordnet das Arbeitsrecht ein Arbeitsergebnis, also auch eine Erfindung eines Arbeitnehmers, dem Eigentum des Arbeitgebers zu.
Der erfinderische Arbeitnehmer, der zumeist eine technische Tätigkeit ausübt, sieht sich unvermittelt mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sein Gegenüber ist ein Patentanwalt, der ein Angestellter seines Unternehmens ist oder der von seinem Unternehmen beauftragt wurde. Der "Gegenspieler" des erfinderischen Arbeitnehmers ist daher juristisch versiert. Waffengleichheit im Gespräch des erfinderischen Arbeitnehmers mit den Vertretern des Arbeitgebers besteht nicht.
Dieses Fachbuch gibt dem Arbeitnehmer dasrechtliche Know-How, um seine Interessen erfolgreich zu verfolgen. Der Arbeitgeber wird es in aller Regel begrüßen, dass sein Arbeitnehmer Sachkompetenz erwirbt. Hierdurch wird zumeist eine schnelle Einigung der Parteien ermöglicht und dadurch der Arbeitsfrieden bewahrt.
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