Wer steckt eigentlich hinter den Rating-Agenturen, von denen im Zuge der Finanzkrise so oft die Rede ist? Und nach welchen Kriterien arbeiten sie?
In diesem Buch wird zum ersten Mal die Eigentümerstruktur der drei großen Agenturen offengelegt: Es handelt sich dabei um die größten Hedge- und Investmentfonds, die aus der hohen und dauerhaften Verschuldung von Unternehmen, Staaten und Konsumenten Gewinn ziehen. Ein Blick auf die Praxis der Rating-Agenturen zeigt: Ihre Macht gewinnen sie durch ihre Eigentümer, aber auch durch die staatlich und überstaatlich erteilte Wächterfunktion. Sie sind mit Fonds, Banken, Staaten, Zentralbanken, Europäischer Union und Internationalem Währungsfonds Teil der gegenwärtigen Kapitalmacht.
Als vermeintlich unabhängige und objektive Wächter des Marktes helfen sie ihren Eigentümern dabei, Unternehmen, Staaten und ganze Volkswirtschaften zu enteignen. Dabei schrecken sie vor suggestiven Ratings ebenso wenig zurück wie vor der Inszenierung von Krisen.
In diesem Buch wird zum ersten Mal die Eigentümerstruktur der drei großen Agenturen offengelegt: Es handelt sich dabei um die größten Hedge- und Investmentfonds, die aus der hohen und dauerhaften Verschuldung von Unternehmen, Staaten und Konsumenten Gewinn ziehen. Ein Blick auf die Praxis der Rating-Agenturen zeigt: Ihre Macht gewinnen sie durch ihre Eigentümer, aber auch durch die staatlich und überstaatlich erteilte Wächterfunktion. Sie sind mit Fonds, Banken, Staaten, Zentralbanken, Europäischer Union und Internationalem Währungsfonds Teil der gegenwärtigen Kapitalmacht.
Als vermeintlich unabhängige und objektive Wächter des Marktes helfen sie ihren Eigentümern dabei, Unternehmen, Staaten und ganze Volkswirtschaften zu enteignen. Dabei schrecken sie vor suggestiven Ratings ebenso wenig zurück wie vor der Inszenierung von Krisen.
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Da kann der Rezensent nur hoffen, dass nicht alles stimmt, was der Autor da über die Ratingagenturen schreibt. Allemal erhellend jedoch findet Thomas Thiel, was der Sozialwissenschaftler Werner Rügemer über die oft komplexen Eigentumsverhältnisse hinter den Agenturen herausgefunden hat, über die beunruhigenden Verflechtungen von Hedgefonds, Banken und Unternehmen mit den sie bewertenden Agenturen. Dass nicht alles belegbar ist und Rügemer in seinen Aussagen mitunter spekulativ bleibt, ändert für Thiel nichts an seinem Verdienst, missbrauchsfördernde Strukturen aufgedeckt zu haben. Ergebnisse, die Thiel inzwischen durch den Umstand bestätigt sieht, dass Nationen erfolgreich gerichtlich gegen Ratingagenturen vorgehen.
© Perlentaucher Medien GmbH
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 05.03.2013Der Richter und sein Banker
Wem gehören eigentlich die Ratingagenturen? Werner Rügemer, Experte für Wirtschaftskriminalität, über die Marktführer des weltweiten Finanzbewertungssystems
Jeder wird einsehen, dass der Schiedsrichter eines Spiels nicht zum Personal einer der beiden Mannschaften gehören sollte. Es gibt aber ein Spielfeld, auf dem dieses Prinzip offenbar nicht oder nur eingeschränkt gilt: das der großen Rating-Agenturen. Die drei Weltmarktführer Standard & Poor's, Moody's und Fitch haben sich in der Finanzkrise nicht mit Ruhm bekleckert. Weil sie Lehman Brothers noch kurz vor seinem Untergang beste Noten gaben und marode Immobilienkredite, die teils unter ihrer eigenen Mithilfe entstanden waren, hoch bewerteten, rechnet man sie zu den Krisenfaktoren.
Immer wieder hagelte es Kritik, von Reformen bis hin zum Verbot war die Rede. Doch es geschah nicht viel. Alle drei florieren. Die eigene Leistung sah man offenbar in hellerem Licht und erhöhte nach der Krise kräftig die Gebühren. Wie konnte die Flucht aus der Verantwortung gelingen? Es liegt daran, dass die mächtigen Kontrolleure des Finanzmarkts ihre Macht weitgehend unkontrolliert ausüben. Ihre für objektiv erklärten Urteile über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten geben sie als unverbindliche Meinungsäußerung aus, für die sie keinerlei Haftung übernehmen. Als sei das, was Staaten in Krisen und Regierungen in Handlungsnot stürzen kann, nur eben so dahingesagt. Dieser Flucht in die Unverbindlichkeit steht auch entgegen, dass die Ratings fest in den Regelwerken des Finanzmarkts verankert sind und faktische Verbindlichkeit haben. Wie hätten die Agenturen sonst mit ihren Ratings über Krisenstaaten die europäische Politik vor sich hertreiben können? Amerikanische Regierung und Justiz schlossen sich jedoch der Sicht der Agenturen an und schonten sie mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit. Andere Nationen folgten. Fast alle Klagen scheiterten. Was ist der tiefere Grund dieser pfleglichen Behandlung?
Man wirft den Agenturen immer wieder ihre undurchsichtigen Bewertungsverfahren und ihr kurioses Finanzierungsmodell vor: dass sie ausgerechnet von den Unternehmen bezahlt werden, die sie benoten. Keiner dieser Punkte fehlt in der Generalkritik des Sozialwissenschaftlers Werner Rügemer. Im Zentrum steht hier aber eine andere, bisher weniger gestellte Frage: Wem gehört eigentlich eine Rating-Agentur? Je tiefer Rügemer in die Eigentumsverhältnisse eindringt, desto weiter entfaltet sich ein Konglomerat von Hedgefonds, Banken und Unternehmen, das in seiner funktionalen Verflechtung beunruhigend ist. Der Marktführer Standard & Poor's etwa gehört dem Medienhaus McGraw Hill, das in der Hauptsache wiederum Eigentum großer Investmentfonds wie Blackrock und Vanguard ist. Diese Fonds nennen wiederum zahlreiche Unternehmen ihr Eigen, die von den Rating-Agenturen standardmäßig bewertet werden. Noch dazu stehen hinter Moody's und Standard & Poor's vielfach dieselben Fonds als Anteilseigner, etwa der Investmentgigant Capital Group. Im Aufsichtsrat der Agenturen sitzen Unternehmen wie Coca-Cola oder der Pharmakonzern Eli Lilly, dazu Banken und Versicherungen wie Allianz, Morgan Stanley und Goldman Sachs. Also lautet Rügemers Schluss: "Die Eigentümer der Agenturen sind die großen Käufer und Verkäufer von Unternehmens- und Staatsanleihen und anderen Wertpapieren, die von ihren Agenturen bewertet werden." Wehe dem Analysten, der dem eigenen Anteilseigner unvorteilhafte Noten gibt?
Es bleibt spekulativ, ob es die Hinterbühnengeschäfte tatsächlich gibt, bei denen Bonitätswächter ihren Anteilseignern gewinnträchtige Informationen über bevorstehende Umbewertungen zukommen lassen. Rügemer stützt seinen Verdacht auf Insiderstimmen und den regen Personalwechsel zwischen Agenturen, Fonds, Börsenaufsicht und Regierung. Er äußert sich auch nicht dazu, wie eine Agentur die oft konkurrierenden Interessen ihrer Anteilseigner gleichzeitig bedienen soll. Zweifellos deckt er aber eine höchst problematische, missbrauchsfördernde Struktur auf.
Dagegen lässt sich zwar einwenden, dass es auch in anderen Bereichen komplexe Eigentumsverhältnisse gibt und die Anteilseigner keinen direkten Zugriff auf die operative Ebene haben. Zum glasklaren Problem wird die Eigentumsstruktur aber dadurch, dass die Rating-Agenturen als objektive Gerichtsinstanz über Staaten auftreten, deren Urteil ganze Volkswirtschaften ins Ungleichgewicht bringen kann. Die Autonomie der Judikative ist kein Ziel, das man kleinreden darf.
Teile von Rügemers Kritik hat die Wirklichkeit inzwischen überholt. In Australien wurde Standard & Poor's zur Zahlung von dreißig Millionen Dollar verurteilt. Das amerikanische Justizministerium hat vor kurzem erstmals eine Rating-Agentur für ihre Fehleinschätzungen bei der Lehman-Pleite angeklagt. Die EU-Staaten haben im November eine Reihe von Reformen beschlossen. Sie sehen unter anderem eine Haftungspflicht für vorsätzliche oder fahrlässige Fehleinschätzungen vor und lassen auch die Eigentumsstrukturen nicht unberührt. Unternehmen, die zu mehr als zehn Prozent an einer RatingAgentur beteiligt sind, dürfen diese nicht mehr mit einer Bewertung beauftragen. Beteiligungen von fünf Prozent müssen offengelegt werden. Man sollte Urteil und Inkrafttreten der Beschlüsse abwarten, bevor man Entwarnung gibt. Es ist zu wünschen, dass Rügemers manchmal über das Ziel hinausschießende (nicht alle Fonds sind Hedgefonds), insgesamt aber erhellende Kritik durch die weitere Entwicklung an Substanz verliert.
THOMAS THIEL
Werner Rügemer: "Rating-Agenturen". Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart.
Transcript Verlag, Bielefeld 2012. 200 S., br., 18,80 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Wem gehören eigentlich die Ratingagenturen? Werner Rügemer, Experte für Wirtschaftskriminalität, über die Marktführer des weltweiten Finanzbewertungssystems
Jeder wird einsehen, dass der Schiedsrichter eines Spiels nicht zum Personal einer der beiden Mannschaften gehören sollte. Es gibt aber ein Spielfeld, auf dem dieses Prinzip offenbar nicht oder nur eingeschränkt gilt: das der großen Rating-Agenturen. Die drei Weltmarktführer Standard & Poor's, Moody's und Fitch haben sich in der Finanzkrise nicht mit Ruhm bekleckert. Weil sie Lehman Brothers noch kurz vor seinem Untergang beste Noten gaben und marode Immobilienkredite, die teils unter ihrer eigenen Mithilfe entstanden waren, hoch bewerteten, rechnet man sie zu den Krisenfaktoren.
Immer wieder hagelte es Kritik, von Reformen bis hin zum Verbot war die Rede. Doch es geschah nicht viel. Alle drei florieren. Die eigene Leistung sah man offenbar in hellerem Licht und erhöhte nach der Krise kräftig die Gebühren. Wie konnte die Flucht aus der Verantwortung gelingen? Es liegt daran, dass die mächtigen Kontrolleure des Finanzmarkts ihre Macht weitgehend unkontrolliert ausüben. Ihre für objektiv erklärten Urteile über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten geben sie als unverbindliche Meinungsäußerung aus, für die sie keinerlei Haftung übernehmen. Als sei das, was Staaten in Krisen und Regierungen in Handlungsnot stürzen kann, nur eben so dahingesagt. Dieser Flucht in die Unverbindlichkeit steht auch entgegen, dass die Ratings fest in den Regelwerken des Finanzmarkts verankert sind und faktische Verbindlichkeit haben. Wie hätten die Agenturen sonst mit ihren Ratings über Krisenstaaten die europäische Politik vor sich hertreiben können? Amerikanische Regierung und Justiz schlossen sich jedoch der Sicht der Agenturen an und schonten sie mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit. Andere Nationen folgten. Fast alle Klagen scheiterten. Was ist der tiefere Grund dieser pfleglichen Behandlung?
Man wirft den Agenturen immer wieder ihre undurchsichtigen Bewertungsverfahren und ihr kurioses Finanzierungsmodell vor: dass sie ausgerechnet von den Unternehmen bezahlt werden, die sie benoten. Keiner dieser Punkte fehlt in der Generalkritik des Sozialwissenschaftlers Werner Rügemer. Im Zentrum steht hier aber eine andere, bisher weniger gestellte Frage: Wem gehört eigentlich eine Rating-Agentur? Je tiefer Rügemer in die Eigentumsverhältnisse eindringt, desto weiter entfaltet sich ein Konglomerat von Hedgefonds, Banken und Unternehmen, das in seiner funktionalen Verflechtung beunruhigend ist. Der Marktführer Standard & Poor's etwa gehört dem Medienhaus McGraw Hill, das in der Hauptsache wiederum Eigentum großer Investmentfonds wie Blackrock und Vanguard ist. Diese Fonds nennen wiederum zahlreiche Unternehmen ihr Eigen, die von den Rating-Agenturen standardmäßig bewertet werden. Noch dazu stehen hinter Moody's und Standard & Poor's vielfach dieselben Fonds als Anteilseigner, etwa der Investmentgigant Capital Group. Im Aufsichtsrat der Agenturen sitzen Unternehmen wie Coca-Cola oder der Pharmakonzern Eli Lilly, dazu Banken und Versicherungen wie Allianz, Morgan Stanley und Goldman Sachs. Also lautet Rügemers Schluss: "Die Eigentümer der Agenturen sind die großen Käufer und Verkäufer von Unternehmens- und Staatsanleihen und anderen Wertpapieren, die von ihren Agenturen bewertet werden." Wehe dem Analysten, der dem eigenen Anteilseigner unvorteilhafte Noten gibt?
Es bleibt spekulativ, ob es die Hinterbühnengeschäfte tatsächlich gibt, bei denen Bonitätswächter ihren Anteilseignern gewinnträchtige Informationen über bevorstehende Umbewertungen zukommen lassen. Rügemer stützt seinen Verdacht auf Insiderstimmen und den regen Personalwechsel zwischen Agenturen, Fonds, Börsenaufsicht und Regierung. Er äußert sich auch nicht dazu, wie eine Agentur die oft konkurrierenden Interessen ihrer Anteilseigner gleichzeitig bedienen soll. Zweifellos deckt er aber eine höchst problematische, missbrauchsfördernde Struktur auf.
Dagegen lässt sich zwar einwenden, dass es auch in anderen Bereichen komplexe Eigentumsverhältnisse gibt und die Anteilseigner keinen direkten Zugriff auf die operative Ebene haben. Zum glasklaren Problem wird die Eigentumsstruktur aber dadurch, dass die Rating-Agenturen als objektive Gerichtsinstanz über Staaten auftreten, deren Urteil ganze Volkswirtschaften ins Ungleichgewicht bringen kann. Die Autonomie der Judikative ist kein Ziel, das man kleinreden darf.
Teile von Rügemers Kritik hat die Wirklichkeit inzwischen überholt. In Australien wurde Standard & Poor's zur Zahlung von dreißig Millionen Dollar verurteilt. Das amerikanische Justizministerium hat vor kurzem erstmals eine Rating-Agentur für ihre Fehleinschätzungen bei der Lehman-Pleite angeklagt. Die EU-Staaten haben im November eine Reihe von Reformen beschlossen. Sie sehen unter anderem eine Haftungspflicht für vorsätzliche oder fahrlässige Fehleinschätzungen vor und lassen auch die Eigentumsstrukturen nicht unberührt. Unternehmen, die zu mehr als zehn Prozent an einer RatingAgentur beteiligt sind, dürfen diese nicht mehr mit einer Bewertung beauftragen. Beteiligungen von fünf Prozent müssen offengelegt werden. Man sollte Urteil und Inkrafttreten der Beschlüsse abwarten, bevor man Entwarnung gibt. Es ist zu wünschen, dass Rügemers manchmal über das Ziel hinausschießende (nicht alle Fonds sind Hedgefonds), insgesamt aber erhellende Kritik durch die weitere Entwicklung an Substanz verliert.
THOMAS THIEL
Werner Rügemer: "Rating-Agenturen". Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart.
Transcript Verlag, Bielefeld 2012. 200 S., br., 18,80 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
»Das reale Finanzkapital der Märkte [organisiert] sich das symbolische Kapital, das sein Finanz-Wirken absichert, selbst. Diesen Nachweis zu führen, ist der große Vorzug der Arbeit von Rügemer.«
Conrad Schuhler, Zeitschrift Marxistische Erneuerung, 91/9 (2012) 20120901
Conrad Schuhler, Zeitschrift Marxistische Erneuerung, 91/9 (2012) 20120901