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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Rückgriff auf die Prinzipal-Agent-Theorie wird die wechselseitige Beziehung zwischen Kapitalnehmer und Ratingagentur analysiert. Die herausgearbeiteten Problemfelder können hinsichtlich ihrer organisationalen Ebene in drei Stufen kategorisiert werden.Auf der ersten Stufe wird die Beziehung zwischen den Vertragspartnem berücksichtigt. Durch ihre vertraglichen Beziehungen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Rückgriff auf die Prinzipal-Agent-Theorie wird die wechselseitige Beziehung zwischen Kapitalnehmer und Ratingagentur analysiert. Die herausgearbeiteten Problemfelder können hinsichtlich ihrer organisationalen Ebene in drei Stufen kategorisiert werden.Auf der ersten Stufe wird die Beziehung zwischen den Vertragspartnem berücksichtigt. Durch ihre vertraglichen Beziehungen treten bestimmte Probleme auf, die mithilfe der Prinzipal-Agent-Theorie theoretisch aufgearbeitet werden. Dabei wird deutlich, dass Interessen konflikte zwischen den Vertragsparteien bestehen. Die zweite Problemstufe schaut abstrakter auf den Ratingmarkt. Insofem ist die einzelne Vertragsbeziehung nicht mehr relevant, sondem die Beziehungen einzelner Anbieter und Nachfrager zueinander. Markteintrillsbarrieren verfestigen die Strukturen und lassen den Markt für Ratingagenturen zu einem Oligopol tendieren. Die mit der Oligopolstruktur einhergehende Marktmacht einzelner Ratingagenturen kann zu Fehlverhalten führen. Untersucht man die rechtlichen Rahmenbedingungen auf der drillen Stufe können ebenfalls Probleme identifiziert werden. Einige Regelungen unterstützen die Oligopolstruktur. Andere Regulierungsmaßnahmen sind für die Ratingagenturen lediglich Empfehlungen im Sinne einer Selbstbindung an einen Verhaltenskodex und damit nicht rechtlich verpflichtend. Danach werden ausgewählte Lösungsansätze zur Verbesserung der Ratingqualität vorgestellt und kritisiert. Eine Patentlösung ist dabei nicht auszumachen. Vielmehr müssen Verbesserungsansätze parallel auf den unterschiedlichen Ebenen stattfinden.
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