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Rechtsgeschichtliche Forschung in Freiburg hat eine lange Tradition. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es bis heute geblieben. Aus der Feder Freiburger Forscher stammen zwei der bedeutendsten Gesamtdarstellungen der Rechtsgeschichte: Franz Wieackers »Privatrechtsgeschichte der Neuzeit« und Karl Kroeschells dreibändige »Deutsche Rechtsgeschichte«.Monographien, Editionen, Aufsatz- und Tagungsbände präsentiert das Freiburger Institut für Rechtsgeschichte und…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsgeschichtliche Forschung in Freiburg hat eine lange Tradition. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es bis heute geblieben. Aus der Feder Freiburger Forscher stammen zwei der bedeutendsten Gesamtdarstellungen der Rechtsgeschichte: Franz Wieackers »Privatrechtsgeschichte der Neuzeit« und Karl Kroeschells dreibändige »Deutsche Rechtsgeschichte«.Monographien, Editionen, Aufsatz- und Tagungsbände präsentiert das Freiburger Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung in der Reihe »Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen«. Die Reihe erschien erstmals von 1931 bis 1937. Sie wurde 1978 von Karl Kroeschell, Detlef Liebs und Joseph Georg Wolff wiederbegründet. Die »Abhandlungen« stehen sowohl für Freiburger Forscherinnen und Forscher als auch für Gäste offen.
Rezensionen
»D. Schanbacher hat eine überaus spröde, höchst komplizierte Materie in vorbildlicher Weise behandelt. Sehr verdienstvoll ist die instruktive Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung (S. 228-241). Es ist dem Verf. gelungen, die Entwicklungen bei der Berechnungsweise nach der lex Falcidia aufzuzeigen; damit hat er einen wertvollen Beitrag zum Verständnis des römischen Erbrechts geleistet.« G. Wesener, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis, 2/1997 »Immer stützt der Verf. seine Exegesen mit gut überlegten philologischen und juristischen Argumenten. Viele seiner Bemerkungen sind ungemein scharfsinnig. Sein wertvoller Beitrag führt die von den besten Gelehrten vieler Jahrhunderte gepflogene Diskussion auf hohem Niveau weiter. Aber daß damit bereits das letzte Wort gesprochen wurde, wird man nicht annehmen können; doch liegt das wohl in der Natur der Sache.« Herwig Stiegler, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 116/1999