1. 1 Begriindung, AufgabeDSteUung und Zielsetzung 1. 1. 1 BegrUndung Nach den einschl&gigen Bestimmungen des HGB und der AO ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, seine Verm6gensgegenst&nde sowie Forderungen und Schulden j&hrlich wert- und mengen m&Big zu ermitteln und aufzuzeichnen. Diese Inventur wirkt sich - vor allem dann, wenn sie in Form der Stichtagsinven tur mit der k6rperlichen Aufnahme zum Bilanzstichtag durch gefUhrt wird - als eine fuhlbare Mehrbelastung der Mitar beiter aus. In der Praxis haben sich deshalb zwei weitere und mit der Novellierung des
40 HGB im Jahre 1965 vom Ge setzgeber zugelassene Inventurverfahren herausgebildet: - die vor- oder nachverlegte Inventur mit Wertfort- oder RUckschreibung, - die permanente Inventur, die bei Bestehen einer ordnungs m&Bigen Lagerkartei die k5rperliche Aufnahme der Gegen st&nde und die Abstimmung mit der Lagerkartei zu einem beliebigen Zeitpunkt im Laufe des Gesch&ftsjahres erlaubt. Das mengenm&Bige Inventar wird zum Bilanzstichtag aus der Lagerkartei abgeleitet, die Anlagengegenst&nde werden in einem Anlagenverzeichnis und die Schulden und Forderungen in einer auf der Basis der Kontokorrentbuchhaltung aufge stellten Saldenliste erfaBt. Das zuletzt geschilderte Verfahren bedeutet fUr die Betriebe aller Gr6Benordnungen, aber insbesondere fUr mittelst&ndische Unternehmen eine ganz wesentliche Erleichterung vor allen - 2 - Dingen hinsichtlich ihres Personaleinsatzes. Mit Hilfe organisatorischer Regelungen und des Einsatzes von Organi sationsmitteln l~ Pds. t sich die praktische DurchfUhrung der Inventur noch weiter vereinfachen und wirtschaftlich ge stalten. 1. 1.
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40 HGB im Jahre 1965 vom Ge setzgeber zugelassene Inventurverfahren herausgebildet: - die vor- oder nachverlegte Inventur mit Wertfort- oder RUckschreibung, - die permanente Inventur, die bei Bestehen einer ordnungs m&Bigen Lagerkartei die k5rperliche Aufnahme der Gegen st&nde und die Abstimmung mit der Lagerkartei zu einem beliebigen Zeitpunkt im Laufe des Gesch&ftsjahres erlaubt. Das mengenm&Bige Inventar wird zum Bilanzstichtag aus der Lagerkartei abgeleitet, die Anlagengegenst&nde werden in einem Anlagenverzeichnis und die Schulden und Forderungen in einer auf der Basis der Kontokorrentbuchhaltung aufge stellten Saldenliste erfaBt. Das zuletzt geschilderte Verfahren bedeutet fUr die Betriebe aller Gr6Benordnungen, aber insbesondere fUr mittelst&ndische Unternehmen eine ganz wesentliche Erleichterung vor allen - 2 - Dingen hinsichtlich ihres Personaleinsatzes. Mit Hilfe organisatorischer Regelungen und des Einsatzes von Organi sationsmitteln l~ Pds. t sich die praktische DurchfUhrung der Inventur noch weiter vereinfachen und wirtschaftlich ge stalten. 1. 1.
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