Die Bildung konzerneigener Personalführungsgesellschaften ist kein neues Phänomen. Zum Gegenstand besonderer öffentlicher Wahrnehmung wurde diese Form der Arbeitnehmerüberlassung erst, als im Rahmen der "Causa Schlecker" sogenannte Drehtüreffekte zu ihrer Implementierung genutzt wurden. Dabei legt schon der bei einem solchen Vorgehen drohende Imageverlust die Vermutung nahe, dass sich die Konzernleitung erhebliche wirtschaftliche Vorteile versprochen hat. Tatsächlich wurde die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung in der Literatur als Königsweg zur Flexibilisierung der Personalplanung und gleichzeitiger Kostensenkung empfohlen. Bei kritischer Prüfung dieses Versprechens zeigt sich neben der entsprechenden Schutzlücke auf Arbeitnehmerseite ein erhebliches rechtliches Risiko für den Arbeitgeber.