Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Aufnahme einer Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in die Landesbauordnungen einiger Bundesländern flammt vor allem in Objekten nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Diskussion auf, ob die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen.Die bisherigen Auslegungen sind nach Auffassung des Autors nicht haltbar.Die zur Begründung des Gemeinschaftseigentums angeführten Argumente sind nicht stichhaltig und widerlegbar. Rauchmelder sind keine Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des WEG und dienen nicht dem Brandschutz.Die Rauchmelder in den Wohnungen gehören zum Sondereigentum des Eigentümers und der Einbau unterliegt nicht der gemeinschaftlichen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft.Eine gesetzliche Regelung, wonach nur VdS- und DIN-geprüfte Rauchmelder installiert werden dürfen, besteht nicht.Dieses Werk ist die bisher einzige umfassende sachgerechte und unabhängige Bewertung der Rechtslage bei der Installation von Rauchmeldern im Wohnungseigentum.
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