Wibert, als Clemens III. Gegenpapst Heinrichs IV. gegen Gregor VII. und Urban II., wurde bisher einseitig in seiner päpstlichen Funktion gesehen, nicht jedoch in derjenigen als Erzbischof von Ravenna, in der er bis zu seinem Lebensende unangefochten blieb. Erst die Aufarbeitung unveröffentlichten archivalischen Materials ermöglichte es, seine erzbischöfliche Tätigkeit genauer zu erfassen und auf der Grundlage so gewonnener Ergebnisse auch neue Perspektiven in die Frage der 'Ravennater Fälschungen' und der 'Ravennater Rechtsschule' einzubringen. Die Zuordnung der Fälschungen und des sogenannten Petrus Crassus zu Ravenna sowie die 'Ravennater Rechtsschule' werden von der Autorin in Zweifel gezogen.