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Nachgeschaltete Anwender sind als Betroffene chemikalienrechtlicher Regelungen erstmals in der REACH Verordnung erwähnt und im Titel V mit umfangreichen Pflichten versehen.
Die Überprüfungspflichten der Nachgeschalteten Anwender für die von den Herstellern chemischer Produkte übermittelten Risikomanagementmaßnahmen gehen weit über die bisherigen Anforderungen z.B. einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung hinaus. Das dafür notwendige Knowhow wird in nicht immer verständlicher Form in den Leitlinien der ECHA zzt. nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
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Produktbeschreibung
Nachgeschaltete Anwender sind als Betroffene chemikalienrechtlicher Regelungen erstmals in der REACH Verordnung erwähnt und im Titel V mit umfangreichen Pflichten versehen.
Die Überprüfungspflichten der Nachgeschalteten Anwender für die von den Herstellern chemischer Produkte übermittelten Risikomanagementmaßnahmen gehen weit über die bisherigen Anforderungen z.B. einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung hinaus. Das dafür notwendige Knowhow wird in nicht immer verständlicher Form in den Leitlinien der ECHA zzt. nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Mit der Broschüre sollen die grundsätzlichen Anforderungen vorgestellt werden und Wege und Methoden zur Bewältigung aufgezeigt werden. Dabei sollen u.a. folgende Punkte beleuchtet werden:

- Grundsätzliche Pflichten der nachgeschalteten Anwender nach Titel V der REACH Verordnung.
- Beschreibung von Anwendungen nach dem "Use-descriptor-System"
- Abgleich der Risikomanagementmaßnahmen mit den eigenen Anwendungsbedingungen
- Risikobewertung mit Hilfe der DNEL- und PNEC-Werte
- Grundsätze für die Erstellung eines eigenen Chemikalienstoffsicherheitsberichts
- Notifizierungspflichten der nachgeschalteten Anwender
Autorenporträt
Die Autoren:
Peter Brandhofer ist seit 2002 Mitglied des Arbeitskreises Gefahrstoffe des Verbandes Chemiehandel (VCH) sowie des VCH-Beraterkreises Chemikalienpolitik, der sich mit der REACH-Gesetzgebung befasst. Peter Brandhofer war an der SPORT-Studie (Strategic Partnership on REACH Testing) der EU-Kommission und des Europäischen Chemieverbandes CEFIC als Berichterstatter in einem der sieben Unterprojekte beteiligt. Seit Juli 2007 ist er bei der Helm AG, Hamburg, für die Umsetzung der REACH-Verordnung zuständig.
Kerstin Heitmann beschäftigt sich bereits mit REACH-bezogenen Fragestellungen seit der Veröffentlichung des Chemikalienweißbuchs im Jahr 2001. Bei UMCO berät sie als Projektleiterin Unternehmen und unterstützt diese bei der Umsetzung ihrer REACH-Pflichten.
Heike Lüskow ist seit 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Ökopol GmbH im Bereich "Chemikalienpolitik" tätig. Mit der REACH-Thematik befasst sie sich im Rahmen von REACH Implementation Projects (RIP 3.8 und RIP 3.5-1) sowie von Forschungsprojekten des Umweltbundesamtes (z.B. REACH Umsetzungshilfen, Stoffe in Erzeugnissen unter REACH).