Der römische Kaiser regierte nicht, er reagierte: Für das heute dominante Modell von Staatlichkeit und Regierungshandeln im römischen Reich entfaltete das römische Kaisertum keinen agierenden, längerfristigen Gestaltungswillen, sondern beschränkte sich auf einfallsbezogenes Reagieren in konkreten Entscheidungssituationen.
Dieser Band untersucht erstmals systematisch die Frage, inwieweit dieses Modell des kaiserlichen Regierungsstils' auch auf die spätrömische Zeit anwendbar ist. Quellengrundlage dafür sind die Kaiserkonstitutionen, für deren historische Auswertung im Zuge der Untersuchung die bislang fehlende methodische Grundlage entwickelt wird. Als exemplarischer Ausschnitt aus der Überlieferung wird die Gesetzgebung Kaiser Valentins I. (364-375 n. Chr.) zur Disziplinierung und Strukturierung des Staatsapparates, zum Steuer- und Münzwesens, zur Agrarpolitik und zur Lebensmittelversorgung der Stadt Rom analysiert. Ergebnis ist ein neues Modell zur Charakterisierung des spätrömischen Regierungshandelns, das auch für die Prinzipatszeit Geltung beanspruchen könnte.
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Dieser Band untersucht erstmals systematisch die Frage, inwieweit dieses Modell des kaiserlichen Regierungsstils' auch auf die spätrömische Zeit anwendbar ist. Quellengrundlage dafür sind die Kaiserkonstitutionen, für deren historische Auswertung im Zuge der Untersuchung die bislang fehlende methodische Grundlage entwickelt wird. Als exemplarischer Ausschnitt aus der Überlieferung wird die Gesetzgebung Kaiser Valentins I. (364-375 n. Chr.) zur Disziplinierung und Strukturierung des Staatsapparates, zum Steuer- und Münzwesens, zur Agrarpolitik und zur Lebensmittelversorgung der Stadt Rom analysiert. Ergebnis ist ein neues Modell zur Charakterisierung des spätrömischen Regierungshandelns, das auch für die Prinzipatszeit Geltung beanspruchen könnte.
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