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Die vorliegende Studie, die sich mit dem Thema "Das Recht am eigenen Bild der verstorbenen Person in der Demokratischen Republik Kongo" befasste, warf folgende Fragen auf: Welche Bedeutung hat das Recht am eigenen Bild im kongolesischen Recht? Wie verhält es sich mit verstorbenen Personen? Als Hypothese haben wir gesagt, dass der Inhalt des Rechts am eigenen Bild oberflächlich durch die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo vom 18. Februar 2006 in Artikel 31 geregelt wird, da sie den Schwerpunkt auf die Achtung des Privatlebens legt.Mit der Entwicklung des Internets wird es immer…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Studie, die sich mit dem Thema "Das Recht am eigenen Bild der verstorbenen Person in der Demokratischen Republik Kongo" befasste, warf folgende Fragen auf: Welche Bedeutung hat das Recht am eigenen Bild im kongolesischen Recht? Wie verhält es sich mit verstorbenen Personen? Als Hypothese haben wir gesagt, dass der Inhalt des Rechts am eigenen Bild oberflächlich durch die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo vom 18. Februar 2006 in Artikel 31 geregelt wird, da sie den Schwerpunkt auf die Achtung des Privatlebens legt.Mit der Entwicklung des Internets wird es immer einfacher, Fotos zu machen und sie in die ganze Welt zu verbreiten. Was viele nicht wissen, ist, dass Einzelpersonen und persönliches Eigentum durch ein rigoroses Recht am eigenen Bild geschützt sind. Es gibt unzählige Verstöße, aber nicht alle bleiben ungestraft. Das Recht am eigenen Bild könnte also ein Recht sein, das jeder an seinem Bild oder dem Bild seines privaten Eigentums besitzt.
Autorenporträt
Timothée Katambu: Geboren am 30. November 1994 in der Demokratischen Republik Kongo, in der Provinz Süd-Kivu und wohnhaft in Bukavu. Bachelor of Arts in Rechtswissenschaften, Fachrichtung Öffentliches Recht, Rechtswissenschaftler und Autor mehrerer Bücher.