Recht auf Eheschließung in Gruppenfamilien

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Das Gesetz 54 von 1990 erkannte heterosexuellen Paaren, die zusammenlebten, ohne verheiratet zu sein, Eigentumsrechte zu. Später gab es andere Formen des Zusammenlebens zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren, die ihre Rechte einforderten; der Gerichtshof ordnete in seinem Urteil T-911/2009 zu ihren Gunsten die Anwendung von Vorschriften im Sinne der Gleichberechtigung in Bezug auf die Eigentumsrechte an, und in SU214/2016 gewährte die gleiche Instanz ihnen das Recht auf Eheschließung. Gegenwärtig gibt es eine neue Alternative für das Familienleben, wie die Bildung von "Gruppenfamilien" in...