Das Gesetz 54 von 1990 erkannte heterosexuellen Paaren, die zusammenlebten, ohne verheiratet zu sein, Eigentumsrechte zu. Später gab es andere Formen des Zusammenlebens zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren, die ihre Rechte einforderten; der Gerichtshof ordnete in seinem Urteil T-911/2009 zu ihren Gunsten die Anwendung von Vorschriften im Sinne der Gleichberechtigung in Bezug auf die Eigentumsrechte an, und in SU214/2016 gewährte die gleiche Instanz ihnen das Recht auf Eheschließung. Gegenwärtig gibt es eine neue Alternative für das Familienleben, wie die Bildung von "Gruppenfamilien" in Form von Dreier- oder Vierergruppen, die sich aus homo- oder heterosexuellen Personen zusammensetzen, was zu rechtlichen Konsequenzen patrimonialer und kultureller Art führt, die das kolumbianische Rechtssystem nicht zu berücksichtigen vermag. Ziel dieser Arbeit ist es, rechtliche Instrumente zu formulieren, die es ermöglichen, das Recht auf zivile Eheschließung für Gruppenfamilien, die aus hetero- oder homosexuellen Personen bestehen, anzuerkennen, wenn es darum geht, ihre Rechte zu schützen.
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