Das Recht auf Gesundheitsversorgung nimmt im System der sozialen Grundrechte einen besonderen Platz ein. Gesundheit ist einer der höchsten Werte des menschlichen Lebens. Das Recht auf Gesundheitsversorgung umfasst das Recht auf Organtransplantation bzw. das Recht auf Organspende. In manchen Fällen ist es nur durch eine Transplantation möglich, Leben zu retten und die grundlegenden Funktionen des menschlichen Körpers wiederherzustellen. Offensichtlich ist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung von Organtransplantationen und Gewebetransplantationen besonders akut in der Phase der klinischen Transplantation, als die aufstrebende Medizin und Rechtsprechung die Idee der Notwendigkeit eines rechtlichen Schutzes aller an der Transplantation Beteiligten - Spender, Empfänger und Angehörige der Gesundheitsberufe - begründete. Das Verständnis der Muster dieses Prozesses trägt zur wirksamen Verbesserung des Rechtsrahmens bei, der die medizinische Praxis im Allgemeinen regelt. Die bestehende Gesetzgebung entspricht jedoch nicht den objektiven Anforderungen der Patientenrechte im Hinblick auf den raschen wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt und muss in Bezug auf die Gesetzgebungstechnik verbessert werden.