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In den letzten zwei Jahrzehnten haben die USA, das Vereinigte Königreich und Israel die meisten gezielten Drohnenangriffe gegen terroristische Gruppen durchgeführt. Der Grund für die Angriffe variiert von Mal zu Mal. Manchmal handelt es sich um eine Invasion, manchmal um eine Reaktion auf terroristische Aktivitäten, d. h. um Terrorismusbekämpfung. Ziel der vorliegenden Studie war es, die Grundlage für die gezielte Tötung durch Drohnen im Rahmen der Selbstverteidigung bei der Terrorismusbekämpfung zu ermitteln. Außerdem wurden die Normen des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts in…mehr

Produktbeschreibung
In den letzten zwei Jahrzehnten haben die USA, das Vereinigte Königreich und Israel die meisten gezielten Drohnenangriffe gegen terroristische Gruppen durchgeführt. Der Grund für die Angriffe variiert von Mal zu Mal. Manchmal handelt es sich um eine Invasion, manchmal um eine Reaktion auf terroristische Aktivitäten, d. h. um Terrorismusbekämpfung. Ziel der vorliegenden Studie war es, die Grundlage für die gezielte Tötung durch Drohnen im Rahmen der Selbstverteidigung bei der Terrorismusbekämpfung zu ermitteln. Außerdem wurden die Normen des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts in Bezug auf die gezielte Tötung durch Drohnen analysiert. Die Studie untersuchte auch die Vorgehensweise internationaler Gerichte in Bezug auf einen Drohnenangriff. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die gezielte Tötung durch Drohnen legal ist, wenn sie zum Zweck der Selbstverteidigung erfolgt, wobei die Menschenrechte und die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Unterscheidung und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, berücksichtigt werden. Die Studie schlägt vor, dass es ein klares Gesetz über die gezielte Tötung durch Drohnen geben sollte und dass die Drohnentechnologie verbessert werden sollte, damit sie in der Lage ist, zwischen Zivilisten und Militanten zu unterscheiden.
Autorenporträt
V nastoqschee wremq awtor poluchaet stepen' doktora prawa w Central'nom uniwersitete Pendzhaba, Batinda. On poluchil stepen' bakalawra prawa w 2018 godu, zatem stepen' magistra prawa w 2020 godu, dwazhdy proshel kwalifikaciü UGC-NET/JRF w dekabre 2018 i iüne 2019 goda. On takzhe dwazhdy prohodil lichnostnyj test na äkzamenah w sudebnye organy Zapadnoj Bengalii w 2020 i 2021 godah.