Die Neuauflage:
Die Arbeitnehmermitbestimmung ist ein prüfungs- und praxisrelevantes Rechtsgebiet. Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht und Unternehmensmitbestimmung unterliegen ebenso wie das Individualarbeitsrecht stetem Wandel. Aktuelle Diskussionspunkte der betrieblichen und unternehmerischen MItbestimmung sowie das Drittelbeteiligungsgesetz vom 18.5.2004 sind eingearbeitet. Nunmehr erweitert wurde die Darstellung der Mitbestimmungsrechte.
Die Konzeption:
Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende und Referendare mit dem Wahlfach Arbeitsrecht, dient aber auch der Praxis als Leitfaden für tägliche Aufgaben. Die systematische Darstellung zum Recht der Arbeitnehmermitbestimmung behandelt übergreifend die Bereiche Betriebsverfassung, Personalvertretung und Unternehmensmitbestimmung als die Kernbestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. Es werden die Strukturen kollektiver Mitspracherechte herausgearbeitet, der Veranschaulichung dienende Beispiele aus der Rechtsprechung erläutert und das Verständnis für Gesamtzusammenhänge mithin gefördert. Der Schwerpunkt liegt auf der Betriebsverfassung, wobei insgesamt die Ausführung von Detailfragen bewusst knapp gehalten wird.
Die Arbeitnehmermitbestimmung ist ein prüfungs- und praxisrelevantes Rechtsgebiet. Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht und Unternehmensmitbestimmung unterliegen ebenso wie das Individualarbeitsrecht stetem Wandel. Aktuelle Diskussionspunkte der betrieblichen und unternehmerischen MItbestimmung sowie das Drittelbeteiligungsgesetz vom 18.5.2004 sind eingearbeitet. Nunmehr erweitert wurde die Darstellung der Mitbestimmungsrechte.
Die Konzeption:
Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende und Referendare mit dem Wahlfach Arbeitsrecht, dient aber auch der Praxis als Leitfaden für tägliche Aufgaben. Die systematische Darstellung zum Recht der Arbeitnehmermitbestimmung behandelt übergreifend die Bereiche Betriebsverfassung, Personalvertretung und Unternehmensmitbestimmung als die Kernbestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. Es werden die Strukturen kollektiver Mitspracherechte herausgearbeitet, der Veranschaulichung dienende Beispiele aus der Rechtsprechung erläutert und das Verständnis für Gesamtzusammenhänge mithin gefördert. Der Schwerpunkt liegt auf der Betriebsverfassung, wobei insgesamt die Ausführung von Detailfragen bewusst knapp gehalten wird.