Diese Arbeit konzentriert sich auf das Handeln internationaler Organisationen angesichts von Pandemien und versucht erstens zu zeigen, dass diese Völkerrechtssubjekte in einem doppelt angepassten Rahmen gegen Pandemien vorgehen. Einerseits können die internationalen Organisationen ihre Arbeitsmethoden anpassen. Diese Anpassung wurde am Beispiel der UNO veranschaulicht, deren wichtigste Gremien neue Arbeitsmethoden anwandten, um die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Ausnahmesituationen zu bewältigen. Andererseits werden internationale Organisationen wahrscheinlich ihre normativen und operativen Reaktionen anpassen. Diese Anpassung wird insbesondere durch die normativen Maßnahmen der WHO veranschaulicht, die 2005 die IHR überarbeitet und 2011 den PIP-Rahmen angenommen hat. Sie zeigt sich auch in den normativen Maßnahmen der UNO und in den operativen Maßnahmen internationaler Institutionen wie der Weltbank und des IWF.