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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Katechetik und Religionspädagogik), Veranstaltung: FDS Angewandte Ethik I: Bio- und Umweltethik, Technikfolgenabschätzung, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang April 2014 wurde in Brüssel von der Europäischen Bürgerinitiative gegen Embryonenforschung eine Petition vorgelegt. An die zwei Millionen EU-Bürger haben durch ihre Unterschrift kund getan, dass sie ein Forschungsverbot, dort wo Embryonen zerstört werden, wünschen, denn menschliches Leben beginne mit der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Katechetik und Religionspädagogik), Veranstaltung: FDS Angewandte Ethik I: Bio- und Umweltethik, Technikfolgenabschätzung, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang April 2014 wurde in Brüssel von der Europäischen Bürgerinitiative gegen Embryonenforschung eine Petition vorgelegt. An die zwei Millionen EU-Bürger haben durch ihre Unterschrift kund getan, dass sie ein Forschungsverbot, dort wo Embryonen zerstört werden, wünschen, denn menschliches Leben beginne mit der Empfängnis.Natürlich wurde dies von den verschiedensten Seiten kommentiert und die kontrovers geführte Diskussion zeigt auf, dass sich die Menschen in dieser Frage derzeit nicht einig sind. Aber die neuen Erkenntnisse auf dem Sektor der Fortpflanzungsmedizin haben nicht nur kontrovers geführte Diskussionen über den Beginn des menschlichen Lebens entstehen lassen. Auch über das Ende des Lebens des Menschen und wie lange ein Mensch ein Recht auf Leben hat, wird öffentlich immer wieder nachgedacht. Denn mittlerweile haben wir ja, laut Lübbe, die Möglichkeit geschaffen, manches Leben als nicht menschlich oder lebensunwert zu kennzeichnen, damit wir diese Lebewesen ungestraft töten können. Einerseits gilt dies für den Bereich der Pränataldiagnostik mit anschließender Tötung von Embryonen, andererseits geschieht dies am Ende des Lebens durch Sterbehilfe. Provokativ hält Lübbe dagegen fest: "Das Lebensrecht des Menschen besteht unabhängig von Ergebnissen der Bemühung zur Feststellung seines Lebenswertes." So wird nun zunächst der Frage nachgegangen, wie denn das ungeborene Leben im Laufe der Zeit betrachtet worden ist, "ob der Embryo sich als Mensch oder zum Menschen entwickelt" hat und es werden die verschiedenen Anschauungen über den moralischen Status des Embryos aufgezeigt. Wobei unter Embryo, angesichts der Uneinigkeit der Wissenschaftler bezüglich der Begrifflichkeiten, in dieser Arbeit der ungeborene Mensch, egal in welchem Stadium er sich befindet, zu verstehen ist. Danach wird auch ein kurzer Blick auf das Ende des Lebens geworfen, um zu sehen wie lange heutzutage ein Mensch als Mensch betrachtet wird, wann ein Mensch tot und wie lange der Mensch schützenswert ist und ein Recht auf Leben hat.Am Ende wird dann noch die rechtliche Situation im Hinblick auf das Recht auf Leben mit Schwerpunkt auf die österreichische Gesetzgebung dargelegt.Nach einem Ausblick wird auf den Ethikunterricht Bezug genommen und ein Unterrichtsbaustein für die Gruppenpräsentation vorgestellt.
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