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  • Verlag: Rhombos
  • ISBN-13: 9783938807996
  • Artikelnr.: 23544117
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 15.03.2008

Gesehen und gelesen
Radfahrer fahren wie und wo sie wollen, sind rücksichtslos und ohne Licht unterwegs, schimpfen die einen. Wir, tönt es dagegen unterm Radlerhelm, sind die an den Straßenrand Gedrängten, werden von allen Autos gehetzt und müssen eben sehen, wie man durchkommt.
Gut also, dass es Juristen gibt. Einen wie den Kieler Rechtsanwalt Dietmar Kettler zum Beispiel, der seinen Ratgeber „Recht für Radfahrer” aktualisiert und erweitert hat. Seit der ersten Auflage, vor neun Jahren erschienen, sei die Straßenverkehrsordnung 17-mal geändert worden, doch profitiert hätten Biker davon nicht, sagt er. So habe es der Gesetzgeber bislang nicht geschafft, „brauchbares Licht” zu erlauben, weil der antiquierte Dynamo noch immer Pflicht sei. Trotz solcher „Schikanen”, so Kettler, seien die Regeln allerdings nicht „durchweg bikerfeindlich”.
Aber kompliziert. Denn Radfahrer genießen einen Sonderstatus. Kein Wunder, dass bei Unfällen die juristische Bewertung häufig unterschiedlich ausfällt. Mit Fallbeispielen, Urteils- und Literaturzitaten zeigt Kettler, wie man sich nicht nur im Schilderwald, sondern auch im Dickicht des Zivilrechts zurechtfinden kann. Eines der Konfliktfelder: die Einbahnstraße. Beileibe nicht jeder Radler, der aus der Gegenrichtung auftaucht, muss Geisterfahrer sein, denn: Oft ist das entgegengesetzte Einfahren erlaubt. Doch wer hat Vorfahrt an der nächsten Einmündung ? Ohne Vorfahrtsschild gilt rechts vor links. Und wer weiß schon, dass ein Radweg nur benutzt werden muss, wenn er entsprechend ausgeschildert und in annehmbarem Zustand ist? Stehen auf dem Radweg Autos oder Mülltonnen, hat es der Kraftfahrer ohne Hupen hinzunehmen, dass der Radler mal kurz auf die Fahrbahn ausweicht.
Geht es um Alkohol, scheinen Radler Verkehrsteilnehmer de luxe zu sein, denn erst bei 1,5 bis 1,7 Promille kann von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen werden, so mehrere Gerichtsentscheidungen. Allerdings: Radelnden Wiederholungstätern kann sogar der Autoführerschein entzogen oder das Radfahren verboten werden.Helmut Dachale
Dietmar Kettler: Recht für Radfahrer; Rhombos-Verlag, 240 Seiten; 25 Euro.
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