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Recht für Selbsthilfegruppen
Hrsg.: Selbsthilfezentrum München
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Die Publikation gibt dem Gefl echt Selbsthilfegruppe einen rechtlichen Rahmen.Es wird u.a. auf die Abgrenzung und Unterschiedezum eingetragenen Verein oder nicht rechtsfähigen Verein Bezuggenommen. In der Praxis müssen sich dieGruppen mit konkreten Fragestellungenauseinandersetzen: Wer tritt nach außenfür die Selbsthilfegruppe auf? Wer verhandeltmit der Stadt und unterschreibtden Förderantrag? Wer eröff net ein Bankkonto,und auf welchen Namen? Wer haftetbei Fehlern und Versäumnissen? SindTipps und Ratschläge anlässlich einer Beratungrechtsverbindlich? Mit Hinweisenauch zum Presse-, Ve...
Die Publikation gibt dem Gefl echt Selbsthilfegruppe
einen rechtlichen Rahmen.
Es wird u.a. auf die Abgrenzung und Unterschiede
zum eingetragenen Verein
oder nicht rechtsfähigen Verein Bezug
genommen. In der Praxis müssen sich die
Gruppen mit konkreten Fragestellungen
auseinandersetzen: Wer tritt nach außen
für die Selbsthilfegruppe auf? Wer verhandelt
mit der Stadt und unterschreibt
den Förderantrag? Wer eröff net ein Bankkonto,
und auf welchen Namen? Wer haftet
bei Fehlern und Versäumnissen? Sind
Tipps und Ratschläge anlässlich einer Beratung
rechtsverbindlich? Mit Hinweisen
auch zum Presse-, Versicherungs-, und
Steuerrecht werden aktuelle Bezüge hergestellt,
um die rechtliche Situation der
Selbsthilfegruppen praxisgerecht darzustellen.
einen rechtlichen Rahmen.
Es wird u.a. auf die Abgrenzung und Unterschiede
zum eingetragenen Verein
oder nicht rechtsfähigen Verein Bezug
genommen. In der Praxis müssen sich die
Gruppen mit konkreten Fragestellungen
auseinandersetzen: Wer tritt nach außen
für die Selbsthilfegruppe auf? Wer verhandelt
mit der Stadt und unterschreibt
den Förderantrag? Wer eröff net ein Bankkonto,
und auf welchen Namen? Wer haftet
bei Fehlern und Versäumnissen? Sind
Tipps und Ratschläge anlässlich einer Beratung
rechtsverbindlich? Mit Hinweisen
auch zum Presse-, Versicherungs-, und
Steuerrecht werden aktuelle Bezüge hergestellt,
um die rechtliche Situation der
Selbsthilfegruppen praxisgerecht darzustellen.