Man/red Rehbinder Das Recht der Gegenwart ist das Recht einer Krisen-und übergangszeit. Nicht nur die sog. Entwicklungsländer, auch die Industrienationen west licher und östlicher Prägung befinden sich in Wandlungsprozessen, deren Dynamik durch die sich überstürzenden Fortschritte in Tedmik und Wis senschaft in ständiger Zunahme begriffen ist. Dementsprechend befindet sich auch das Ordnungsgefüge dieser Gegenwartsgesellschaft im Umbruch, und zwar in einem Interferenzstadium, in dem alte Ordnungsvorstellun gen mit neuen ringen. Der gegenwärtige Rechtszustand stellt sich somit als eine Gemengelage überkommener und sich neu entwickelnder Rechtsstruk turen dar, die zu Spannungen führen. Diese Spannungen machen sich zu weilen mit derartiger Heftigkeit bemerkbar, daß von einer "Krise des Rechts" gesprochen wird. I Diese Krise des Rechts ist nun keinesfalls ein Zeichen seines Absterbens, im Gegenteil: wir leben in einer "Konjunktur des Rechts" (Fritz Werner). Die Krisenerscheinungen sind nur Ausdruck gewisser Entwicklungstenden zen, die gegenüber der herkömmlichen Rechtsordnung zum Durchbruch gelangen. Einige dieser Entwicklungstendenzen mögen hier kurz aufge zeigt werden, denn sie machen deutlich, daß und warum am gegenwär tigen Rechtszustand Kritik zu üben ist. 1. Die Entwicklung der Technik und die durch sie hervorgerufenen Sach zwänge bewirken eine zunehmende Vereinheitlichung (Uniformierung) der Gegenwartsgesellschaft. Dies hat auch eine Tendenz zur Vereinheit Ziehung des Rechts zur Folge, und zwar eine Vereinheitlichung in räum licher, persönlicher und sachlicher Hinsicht. a) Die Vereinheitlichung der Rechtsnormen in ihrer räumlichen Geltung geschieht nicht nur über die Grenzen der nationalen Rechtsordnungen hin weg, sondern auch innerhalb der jeweiligen nationalen Rechtsordnung.
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