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Sowohl bei Katastrophen als auch bei anderenbesonderen und ausserordentlichen Lagen sind die dem Staat zur Verfügungstehenden sachlichen und personellen Mittel regelmässig ungenügend.Gleichzeitig besteht eine zeitliche Dringlichkeit. Damit der Staat trotzdemhandlungsfähig bleibt, enthält das Recht für besondere und ausserordentlicheLagen diverse Normen und Verfahren, welche spezifisch für die Bewältigungsolcher Lagen bzw. Situationen vorgesehen sind. Die vorliegende St. Galler Dissertation bietet eineumfassende Darstellung des Rechts in besonderen und ausserordentlichen Lagen.Nach einer…mehr

Produktbeschreibung
Sowohl bei Katastrophen als auch bei anderenbesonderen und ausserordentlichen Lagen sind die dem Staat zur Verfügungstehenden sachlichen und personellen Mittel regelmässig ungenügend.Gleichzeitig besteht eine zeitliche Dringlichkeit. Damit der Staat trotzdemhandlungsfähig bleibt, enthält das Recht für besondere und ausserordentlicheLagen diverse Normen und Verfahren, welche spezifisch für die Bewältigungsolcher Lagen bzw. Situationen vorgesehen sind. Die vorliegende St. Galler Dissertation bietet eineumfassende Darstellung des Rechts in besonderen und ausserordentlichen Lagen.Nach einer Übersicht über die Problematik werden die Vorgaben und Schrankendargestellt. Diese ergeben sich aus dem Verfassungs- und Völkerrecht,insbesondere aus den Grund- und Menschenrechten. Anschliessend werden diebesonderen und ausserordentlichen Rechtssetzungsverfahren eingehend beleuchtet.Zu diesen gehören die Instrumente der dringlichen Rechtssetzung, dieNotverordnungs- und Notverfügungsrechte der Exekutive und Legislative und dasextrakonstitutionelle Notrecht. Daneben gibt es Normen, welche im Hinblick aufbesondere oder ausserordentliche Lagen bereits vorbereitend erlassen wurden,das sog. Katastrophenrecht. Dieses beinhaltet insbesondere abweichendeKompetenzverteilungen, Grundlagen für Dienstpflichten und Requisitionen sowiedie Regelung der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Organisationen(Blaulichtorganisationen, Zivilschutz, Armee, Zivildienst, technischeBetriebe). Den Schluss der Arbeit bilden Bemerkungen zum Rechtsschutz und zurEntschädigung bei staatlichen Eingriffen, welche gestützt auf das Recht inbesonderen und ausserordentlichen Lagen angeordnet wurden.