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Walter Ott, Ordinarius für Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Privatrecht an der Universität Zürich, doktorierte 1971 bei Arthur Meier-Hayoz mit einer Arbeit über die Problematik einer Typologie im Gesellschaftsrecht. Danach wandte er sich der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zu und verfasste seine Habilitationsschrift 'Der Rechtspositivismus', die 1976 in erster und 1992 in zweiter Auflage erschien. Er war dabei einer der Ersten im deutschsprachigen Raum, der sich nicht nur mit der Reinen Rechtslehre Kelsens, sondern auch mit der positivistischen Rechtstheorie H. L. A. Harts…mehr

Produktbeschreibung
Walter Ott, Ordinarius für Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Privatrecht an der Universität Zürich, doktorierte 1971 bei Arthur Meier-Hayoz mit einer Arbeit über die Problematik einer Typologie im Gesellschaftsrecht. Danach wandte er sich der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zu und verfasste seine Habilitationsschrift 'Der Rechtspositivismus', die 1976 in erster und 1992 in zweiter Auflage erschien. Er war dabei einer der Ersten im deutschsprachigen Raum, der sich nicht nur mit der Reinen Rechtslehre Kelsens, sondern auch mit der positivistischen Rechtstheorie H. L. A. Harts intensiv befasste. Nebst der Positivismusdiskussion hat sich Walter Ott immer auch mit Gerechtigkeitsfragen, den Rechtstatsachen und dem Privatrecht beschäftigt. Aus einem Kreis von langjährigen Weggefährten und Kollegen aus Lehre und Praxis, Schülern, Doktoranden und Mitarbeitenden stammen die Autoren dieser zu seiner Emeritierung herausgegebenen Festschrift, die zugleich - das versteht sich von selbst - ein liber amicorum ist. So breit wie das Forschungsinteresse von Walter Ott, so vielfältig sind auch die Themen dieser Festschrift, die unter dem wahrlich ökumenischen Titel 'Recht, Moral und Faktizität' steht. Die Aufsatzsammlung beginnt mit Beiträgen zum Rechtspositivismus. Danach folgen Texte zu Sprache, Normen und Gesetzgebung, zu rechts- und staatsphilosophischen Fragen, zu Werten und Rechtsprinzipien sowie zu den Rechtstatsachen. Den Abschluss bilden Abhandlungen zum Privatrecht.