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Diese Bochumer Habilitationsschrift verfolgt das Ziel, die Zusammenhänge zwischen naturrechtlich-rechtstheoretischer Konzeption, theologisch-dogmatischer Ausrichtung und den herrschenden kirchlichen und staatlichen Verfassungsprinzipien in der Zeit zwischen 1680 und 1740 - mit Ausblicken auf das ganze 18. Jahrhundert - zu erhellen. Im Schnittpunkt der grundlegenden theoretischen Fragestellungen steht die Rechts- und Sozialform Ehe; anhand dieser sozialen Institution werden in paradigmatischer Weise die vorangehenden theoretischen Reflexionen gegenständlich veranschaulicht, ein Verfahren, das…mehr

Produktbeschreibung
Diese Bochumer Habilitationsschrift verfolgt das Ziel, die Zusammenhänge zwischen naturrechtlich-rechtstheoretischer Konzeption, theologisch-dogmatischer Ausrichtung und den herrschenden kirchlichen und staatlichen Verfassungsprinzipien in der Zeit zwischen 1680 und 1740 - mit Ausblicken auf das ganze 18. Jahrhundert - zu erhellen. Im Schnittpunkt der grundlegenden theoretischen Fragestellungen steht die Rechts- und Sozialform Ehe; anhand dieser sozialen Institution werden in paradigmatischer Weise die vorangehenden theoretischen Reflexionen gegenständlich veranschaulicht, ein Verfahren, das bereits für die Behandlung des `ius matrimoniale´ im Schrifttum des 17. und 18. Jahrhunderts kennzeichnend war. Die Bandbreite der behandelten Problemkreise, die moralphilosophische, staatsrechtliche, kirchenverfassungsrechtliche, theologiegeschichtliche und eherechtliche Fragen umfaßt, setzt eine entsprechende Auswahl und Vertiefung einzelner Problemfragen voraus. So wird schwerpunktmäßig der wissenschaftliche Beitrag der protestantischen Universitäten des mitteldeutschen Raumes betrachtet. Schließlich werden einzelne Personen, Ereignisse oder Kontroversen herangezogen, die jeweils kennzeichnend für die maßgeblichen Themen und Fragestellungen sein sollen: für das späte Naturrecht der Aufklärung, für eine protestantisch-theologische Grundlegung des Rechts, für den Kompetenzkonflikt zwischen Staat und Kirche in den geistlichen Angelegenheiten, für die Regelungsmacht der weltlichen Obrigkeit in den Ehesachen etc. Ein reichhaltiges und bisher vielfach unerschlossenes Quellenmaterial hat diesen Forschungsansatz gefördert.