Die vorliegende Arbeit untersucht zum ersten Mal das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften unter dem Blickwinkel der Gemeinsamkeiten jedweder rechtlichen Selbstbestimmung, sei es des Menschen, der Völker oder der Religionsgemeinschaften. Anhand der erarbeiteten Gemeinsamkeiten ordnet der Autor unter Zugriff auf Rechts- und Verfassungsgeschichte, Philosophie und Rechtsphilosophie sowie die juristische Methodenlehre »Recht und Freiheit« nicht nur im Staatskirchenrecht einander zu. Überdies wird das staatskirchenrechtliche »System« des Grundgesetzes - neu - grundgelegt. Dabei werden gleichsam nebenbei zentrale Ausschnitte aus der Wissenschaftsgeschichte des Staatskirchenrechts des 20. Jahrhunderts dargestellt.
Der Verfasser zeigt, dass das Grundgesetz kein »System« begründet und umfasst, weil es keines beinhaltet. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften nimmt innerhalb der »Trias« der drei Selbstbestimmungsrechte eine Mittelstellung ein: In individueller Hinsicht ist es auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bezogen, in kollektiver Hinsicht auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Georg Neureither misst die jeweiligen Ergebnisse in eigenen Abschnitten an der Rechtspraxis und ihren Fragestellungen, indem er konkrete dogmatische Fallprobleme und Rechtslagen (u. a. Schächten, Zeugen Jehovas, Kruzifix, kirchliches und staatliches Ehe- und Arbeitsrecht, Schwangerschaftskonfliktberatung, Kirchenaustritt, Scientology) einbezieht.
Der Verfasser zeigt, dass das Grundgesetz kein »System« begründet und umfasst, weil es keines beinhaltet. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften nimmt innerhalb der »Trias« der drei Selbstbestimmungsrechte eine Mittelstellung ein: In individueller Hinsicht ist es auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bezogen, in kollektiver Hinsicht auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Georg Neureither misst die jeweiligen Ergebnisse in eigenen Abschnitten an der Rechtspraxis und ihren Fragestellungen, indem er konkrete dogmatische Fallprobleme und Rechtslagen (u. a. Schächten, Zeugen Jehovas, Kruzifix, kirchliches und staatliches Ehe- und Arbeitsrecht, Schwangerschaftskonfliktberatung, Kirchenaustritt, Scientology) einbezieht.