Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 von 18 Punkten, Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU-Jena), Veranstaltung: Recht und Rechtswissenschaft im Umbruch, Sprache: Deutsch, Abstract: "Recht und Gerechtigkeit bei Friedrich Schiller" behandelt Person, Werk und Zeit Schillers unter dem besonderen Aspekt, dass der junge Schiller eine juristische Ausbildung begonnen und später sogar eine fundierte Fortbildung absolviert hatte. Die Arbeit ist eine knappe, präzise Charakterisierung Schillers als verhinderter und deshalb schreibender Jurist.Behandelt werden die Differenzierungen von Recht und Gerechtigkeit, wie sie heute verstanden werden und die Anknüpfungspunkte, die sich hierzu in Schillers Werk und Leben finden lassen. Gezeigt wird, dass die Frage von Recht und Gerechtigkeit eine zentrale Frage des Gesamtwerkes Schillers ist und worin die Ursachen hierfür vermutet werden können. Zunächst wird die Person Schillers beleuchtet. Es wird gezeigt, dass Schiller zunächst seinem Willen zuwider eine juristische Grundausbildung erhält und in ersten Kontakt mit naturrechtlichen Ideen kommt sowie dass er sich später erneut dem Rechtsstudium widmet und in Kontakt mit bedeutenden Juristen seiner Zeit gerät. Der Einfluss von Maßregelungen, wie dem erteilten Schreibverbot für den jungen Schriftsteller und auch der maßgebliche Einfluss von Ereignissen seiner Zeit, insbesondere der Französischen Revolution werden angesprochen. Es wird erörtert, wie Schiller als Spielball herzoglicher Willkür das Recht seiner Zeit empfinden musste und wie er selbst letztlich als Rechtsbrecher zu qualifizieren ist. Exemplarisch aufgegriffen werden Schillers "Die Räuber", "Wilhelm Tell" und "Verbrecher aus verlorener Ehre". Hier werden im Detail Nachweise für die kernhafte Verschmelzung der Werke Schillers mit der Frage "Recht und Gerechtigkeit", die dort auch formuliert sein könnte "Recht oder Gerechtigkeit", erbracht. Letztlich wird gezeigt, dass Schillers Werk seine Faszination neben der allgemein anerkannten sprachlichen Gewalt gerade auch daraus erhält, dass Schiller als Rechtslehrer, Rechtshistoriker, Jurist, Rechtsvergleicher und als in besonderem Maße Rechtsunterworfener und Rechtserfahrener wie kein anderer qualifiziert ist, das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit zutreffend darzustellen. Zahlreiche Nachweise ermöglichen es, die angesprochenen Fragen auf einfache Weise zu vertiefen.
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