Es ist das Los des Juristen, Antworten auf Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit in einem experimentierenden Denken zu suchen, ohne je an ein Ende zu gelangen. Dieser Gedanke durchzieht die hier vorgelegten Arbeiten aus fünfunddreißig Jahren. Sie bekennen sich zu dem Horazischen »sapere aude«, das Kant zum Wahlspruch der Aufklärung erhob. In seinem Doppelsinn bezeichnet es den Mut zu einer rationalen Bewältigung der Fragen, welche die Welt uns aufgibt, zugleich aber auch das Bewußtsein, daß jeder Versuch hierzu ein Wagnis bleibt.
In ihren Legitimitätsvorstellungen folgen die Arbeiten dem Gedanken Kants, daß das vernunftgeleitete Gewissen der einzelnen die letzte Instanz unserer moralischen Einsicht und damit auch unserer Gerechtigkeitsauffassungen ist. Im methodischen Vorgehen stimmen sie in hohem Maße mit der Wissenschaftstheorie Karl Poppers überein und erweitern deren Anwendungsfeld auf das Gebiet des Rechts.
Unerwartet rasch wurde diese neue Auflage erforderlich, die nun um drei Kapitel (4, 10 und 16) erweitert wurde.
In ihren Legitimitätsvorstellungen folgen die Arbeiten dem Gedanken Kants, daß das vernunftgeleitete Gewissen der einzelnen die letzte Instanz unserer moralischen Einsicht und damit auch unserer Gerechtigkeitsauffassungen ist. Im methodischen Vorgehen stimmen sie in hohem Maße mit der Wissenschaftstheorie Karl Poppers überein und erweitern deren Anwendungsfeld auf das Gebiet des Rechts.
Unerwartet rasch wurde diese neue Auflage erforderlich, die nun um drei Kapitel (4, 10 und 16) erweitert wurde.
"Der Band enthält insgesamt 38 Beiträge des bekannten Staatsrechtlers und Rechtsphilosophen, die seit 1957 bis zur Gegenwart weit zerstreut veröffentlicht worden sind und die sich nun zu einem reizvollen Gesamtbild zusammenfügen. Der Band ist für die Wissenschaft ein großer Gewinn: Er beeindruckt nicht nur durch seine Spannweite sowie die Fülle der behandelten Fragen und des verarbeiteten Materials, sondern enthält auch zahlreiche wichtige Einsichten und Anregungen, reizt freilich in mancher Hinsicht auch zum Widerspruch." Prof. Dr. Eike von Hippel, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Heft 1/1999