Die Studie macht sozialpädagogisch interessierte Leserinnen und Leser mit neueren rechtstheoretischen Entwicklungen vertraut. Sie weist die Konkurrenz juristischen und sozialpädagogischen Denkens bei der fallbezogenen Hilfe zur Erziehung zurück und lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass sozialpädagogisches Handeln und Rechtsverständnis zusammen gehören.
Recht wirkt auf viele Lehrende und Lernende wie ein Fremdkörper in der Ausbildung zur Sozialen Arbeit. Das sprachlose Nebeneinander lässt sich bis in die sozialpädagogische Literatur der alten Bundesrepublik der siebziger und achtziger Jahre zurückverfolgen. Die Lebensweltorientierung hat den Weg für eine Neubestimmung des Verhältnisses von Sozialer Arbeit und Recht frei gemacht; er ist bisher allerdings kaum beschritten worden. Der Autor arbeitet heraus, dass die sozialpädagogische Lebensweltorientierung halbiert bleibt, solange sie nicht durch ein diskurstheoretisches Rechtsverständnis komplettiert wird und sich damit die Sphäre des Rechts von innen erschließt. Ein solches disziplinübergreifendes Verständnis rechtsgebundener sozialer Arbeit setzt allerdings voraus, dass die rechtlichen Ausbildungsbeiträge den traditionellen rechtsdogmatischen Kontext in Frage stellen.
Die Studie macht sozialpädagogisch interessierte Leserinnen und Leser mit neueren rechtstheoretischen Entwicklungen vertraut. Sie überrascht damit, dass sozialrechtliche Gerichtsentscheidungen zu personenbezogenen Hilfen anders begründet werden, als es eine traditionelle juristische Methodenlehre wahrhaben möchte. Sie weist die Konkurrenz juristischen und sozialpädagogischen Denkens bei der fallbezogenen Hilfe zur Erziehung zurück und lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass sozialpädagogisches Handeln und Rechtsverständnis zusammen gehören.
Recht wirkt auf viele Lehrende und Lernende wie ein Fremdkörper in der Ausbildung zur Sozialen Arbeit. Das sprachlose Nebeneinander lässt sich bis in die sozialpädagogische Literatur der alten Bundesrepublik der siebziger und achtziger Jahre zurückverfolgen. Die Lebensweltorientierung hat den Weg für eine Neubestimmung des Verhältnisses von Sozialer Arbeit und Recht frei gemacht; er ist bisher allerdings kaum beschritten worden. Der Autor arbeitet heraus, dass die sozialpädagogische Lebensweltorientierung halbiert bleibt, solange sie nicht durch ein diskurstheoretisches Rechtsverständnis komplettiert wird und sich damit die Sphäre des Rechts von innen erschließt. Ein solches disziplinübergreifendes Verständnis rechtsgebundener sozialer Arbeit setzt allerdings voraus, dass die rechtlichen Ausbildungsbeiträge den traditionellen rechtsdogmatischen Kontext in Frage stellen.
Die Studie macht sozialpädagogisch interessierte Leserinnen und Leser mit neueren rechtstheoretischen Entwicklungen vertraut. Sie überrascht damit, dass sozialrechtliche Gerichtsentscheidungen zu personenbezogenen Hilfen anders begründet werden, als es eine traditionelle juristische Methodenlehre wahrhaben möchte. Sie weist die Konkurrenz juristischen und sozialpädagogischen Denkens bei der fallbezogenen Hilfe zur Erziehung zurück und lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass sozialpädagogisches Handeln und Rechtsverständnis zusammen gehören.