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Schlagzeile:
Daten, Adressen, Tabellen, Fristen - dazu Tabellen und Berechnungshilfen für 2007
Langtext:
Der Rechts- und Steuer-Kompass bietet Ihnen alle wichtigen Daten, Adressen, Fristen und Termine zu den Themen Steuer und Recht, dazu Tabellen, Berechnungshilfen, Musterbriefe etc.
AUCH ALS WERBEGESCHENK EINE TOLLE IDEE!
Als Präsent zur Weitergabe an Ihre Kunden und Geschäftspartner bietet Ihnen kaum ein anderes Werbemittel so gehaltvolle Informationen zu einem attraktiven Preis.
Damit erzielen Sie einen optimalen Werbeeffekt und hinterlassen einen bleibenden
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Produktbeschreibung
Schlagzeile:
Daten, Adressen, Tabellen, Fristen - dazu Tabellen und Berechnungshilfen für 2007

Langtext:
Der Rechts- und Steuer-Kompass bietet Ihnen alle wichtigen Daten, Adressen, Fristen und Termine zu den Themen Steuer und Recht, dazu Tabellen, Berechnungshilfen, Musterbriefe etc.

AUCH ALS WERBEGESCHENK EINE TOLLE IDEE!
Als Präsent zur Weitergabe an Ihre Kunden und Geschäftspartner bietet Ihnen kaum ein anderes Werbemittel so gehaltvolle Informationen zu einem attraktiven Preis.

Damit erzielen Sie einen optimalen Werbeeffekt und hinterlassen einen bleibenden Eindruck.

Bereits ab einer Auflage von 1.000 Exemplaren können Sie den Ratgeber mit Ihrem eigenen Umschlag gestalten. Wir beraten Sie gerne über weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns.

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rummel-Saurwein
ursula.rummel@haufe.de
Telefon: 089/895 17-111
Fax: 089/895 17-290

Inhaltsverzeichnis:
TERMINE
Kalender 2007/2008
Schulferien 2007
Messen und Ausstellungen
Steuertermin-Kalender 2007
Aufbewahrungsfristen 2007
Verjährungsfristen
Kündigungsfristen
AUF REISEN
Reisekosten
Auslandsreisekosten
Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung
STEUERN
Progressionstabellen
- Grundtabelle 2007
- Splittingtabelle 2007
Steuerliche Vergünstigungen für Kinder
Lohnsteuer-Pauschalierung
Pauschalierung der Kirchensteuer
Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuervergünstigungen für Handwerkerleistungen
Kapitaleinkünfte: Was bleibt steuerfrei?
Das Alterseinkünftegesetz
Hinzuverdienst zur Rente
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien
Gebäudeabschreibungen
Kosten eines Steuerprozesses
Umzugskosten absetzen
Steuern sparen mit Versicherungen
Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung
Berechnung der Kraftfahrzeugkosten
Unfallkosten absetzen
So vermeiden Sie die Offenlegung
GmbH - Einzelfirma /Personengesellschaft aus steuerlicher Sicht
So berechnen Sie Ihre Körperschaftsteuer 2006
So berechnen Sie Ihre Gewerbe- steuer 2006
Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht
RECHT
Einspruch mit Begründung (gegen Verspätungszuschlag)
Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumen der Rechtsbehelfsfrist
Antrag auf Aussetzung der Voll- ziehung wegen ernstlicher Zweifel
Fristverlängerungsanträge/ Stellungnahmen
Tabellen für den Kindesunterhalt
Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
PERSONAL
Mutterschutz
Das Arbeitszeugnis
Sozialversicherungsgrenzwerte
Urlaub (gesetzliche Regelung)
Rückzahlung von Weihnachtsgeld
Anmeldung und Abführung
Sozialversicherungspflicht für Studenten, Diplomanden, Praktikanten
Sachbezugswerte 2006/2007
Sachbezüge
Lohnpfändungstabellen
WIRTSCHAFT
Arbeitskosten, Produktivität und Lohnstückkosten in der Gesamtwirtschaft
Preisindizes umbasieren
Skonto abziehen oder Zahlungsziel ausnützen?
Effektivzins bei Aktien
Stand und Prognose der internationalen Wirtschaftsentwicklung
Bausteine zum Vermögensaufbau/ Vorsorgesparen
Erwerbs- und Lieferschwellen in der EU
Zollfrei über die Grenze
Die wichtigsten Postgebühren
ADRESSEN
Industrie- und Handelskammern im Bundesgebiet
Handwerkskammern im Bundesgebiet
Bundesgerichte
Adressen Arbeitsgerichte
Arbeitgeberverbände

Leseprobe:
LESEPROBE AUS DEM KAPITEL "STEUERN", SEITE 50:UNFALLKOSTEN ABSETZEN

Hat sich auf einer sonstigen beruflichen Fahrt ein Unfall ereignet, können die Aufwendungen (ausgenommen Geldstra-fen/Verwarnungsgelder/Mehrversicherungsbeiträge bedingt durch Zurückstufung) als Werbungskosten abgesetzt werden. Ohne Bedeu-tung ist es, ob der Unfall auf einem Verschulden des Arbeitnehmers beruht oder nicht. Ist er allerdings auf Alkoholgenuss zurückzuführen, besteht ein Abzugsverbot.