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Die vorliegende Ausgabe soll die bisher wenig beachteten Vorträge zum Rechtsunterricht des Erzherzogs J oseph, des späteren Kaisers J oseph II. (1765/80-1790), der Forschung über den Einfluß der Aufklärung in der Wiener Hofburg und die Rechts- und Staatsauffassung der theresianisch josephinischen Epoche zugänglich machen. Zum Abdruck gebracht werden nur diejenigen Vorträge, die für die Erforschung dieses Problemkreises besonders wertvoll sind (Natur-und Völkerrecht, Deutsches Staats-und Lehnrecht). Die übrigen Vorträge (Kirchenrecht, Bürgerliches Recht) wur den zwar auch bearbeitet, aber aus…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Ausgabe soll die bisher wenig beachteten Vorträge zum Rechtsunterricht des Erzherzogs J oseph, des späteren Kaisers J oseph II. (1765/80-1790), der Forschung über den Einfluß der Aufklärung in der Wiener Hofburg und die Rechts- und Staatsauffassung der theresianisch josephinischen Epoche zugänglich machen. Zum Abdruck gebracht werden nur diejenigen Vorträge, die für die Erforschung dieses Problemkreises besonders wertvoll sind (Natur-und Völkerrecht, Deutsches Staats-und Lehnrecht). Die übrigen Vorträge (Kirchenrecht, Bürgerliches Recht) wur den zwar auch bearbeitet, aber aus verschiedenen Gründen nicht in diese Ausgabe aufgenommen. Ihre spätere Veröffentlichung bleibt vorbehalten. Nicht berücksichtigt wurden die Vorträge über die innere Verfassung der österreichischen Erbländer. Die Ausgabe wurde in Gemeinschaftsarbeit hergestellt. Die Arbeits bereiche waren wie folgt verteilt: G. Kleinheyer: Natur-und Völkerrecht, Sach-und Rechtsquellenregister; Th. Buyken: Lehnrecht, Urkundenanhang zur Einleitung, Personenregister, Verzeichnis der vom Verfasser der Vor träge benutzten Schriften (gemeinsam mit M. Herold); der Unterzeichnete: Staatsrecht, Einleitung (ohne Urkundenanhang). Herr Dr. Martin Herold, langjähriger Mitarbeiter des Instituts für Deutsche und Rheinische Rechts geschichte, lieferte wertvolles Material zur Erforschung der Persönlichkeit und des Werkes Christian August Becks, des Rechtslehrers Josephs II. Leider konnten diese Forschungsergebnisse nur zum Teil in dieser Ausgabe be rücksichtigt werden. Es ist zu hoffen, daß sie bald an anderer Stelle ver öffentlicht werden können. Meinen Mitarbeitern bin ich zu großem Danke verpflichtet.
Autorenporträt
Prof. Dr. Hermann Conrad war seinerzeit Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Kirchenrecht an der Universität Bonn.