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Die dezentralisierten Gebietskörperschaften wurden durch die Verfassung vom 18. Februar 2008 geschaffen und durch das Organgesetz Nr. 08/016 organisiert; sie sind die Stadt, die Kommune, der Sektor und das Chiefdom. Ihr Erbe umfasst einen öffentlichen und einen privaten Bereich. Aber wie kann man wissen, dass eine bestimmte Eigenschaft der Entität in ihrem öffentlichen oder privaten Bereich liegt? Wie lassen sie sich vom Eigentum des Staates, anderer öffentlicher Personen und Privatpersonen unterscheiden? Das ist es, was die klare und eindeutige Erstellung von Listen legitimiert, die die…mehr

Produktbeschreibung
Die dezentralisierten Gebietskörperschaften wurden durch die Verfassung vom 18. Februar 2008 geschaffen und durch das Organgesetz Nr. 08/016 organisiert; sie sind die Stadt, die Kommune, der Sektor und das Chiefdom. Ihr Erbe umfasst einen öffentlichen und einen privaten Bereich. Aber wie kann man wissen, dass eine bestimmte Eigenschaft der Entität in ihrem öffentlichen oder privaten Bereich liegt? Wie lassen sie sich vom Eigentum des Staates, anderer öffentlicher Personen und Privatpersonen unterscheiden? Das ist es, was die klare und eindeutige Erstellung von Listen legitimiert, die die Situation jedes einzelnen Gutes aufzeigen. Der Gesetzgeber täte besser daran, neben dem Inhalt der öffentlichen oder privaten Bereiche des Eigentums der Entitäten auch die Regeln für ihre Beweisführung zu präzisieren, um ihre Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Autorenporträt
Jean Dorêa Mazangi Mwanza und Jean Claude Kupani Gisenge haben beide einen Abschluss in Öffentlichem Recht von der Universität Kinshasa und sind derzeit Assistenten an der Universität Kikwit.