Das Menschenrecht auf Tourismus und das Recht auf Gastfreundschaft existieren im öffentlichen Recht nebeneinander. Darüber hinaus stellt das Tourismusrecht einen Rechtszweig dar, der 1999 entstand, insbesondere durch die Verabschiedung des Globalen Ethikkodex für Tourismus durch die Welttourismusorganisation (UNWTO), der mit dem Novum einer expliziten Korrelation von Tourismus und Museen ausgestattet ist. Der Tourismus wurde 2009 durch die Normativität der Autonomen Gemeinschaft Madrid über die Freiheit der touristischen Information und den Beginn des Abschlusses von touristischen Kurzzeitvermietungen, der durch Unternehmen der kollaborativen Wirtschaft wie Airbnb erleichtert wird, zu einem eigenständigen Rechtszweig befördert. Museen waren der Katalysator vor allem für die Entstehung dieser Branche, aber auch für die Herausbildung ihres eigenständigen Charakters. Das Tourismusrecht wird grundsätzlich durch das Rahmenübereinkommen zur Ethik im Tourismus gestärkt, das 2019 von derUNWTO verabschiedet wurde und die Aufwertung von Museen empfiehlt. Es verdient eine weitere Stärkung, inter alia durch die Verankerung des Prinzips des Vorrangs von umweltendogenen Aktivitäten (Tourismus, Sport ...).