Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen gehört zu den wichtigsten Bereichen der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat hat auf die Rechte der einzelnen Arbeitnehmer zu achten und gleichzeitig die kollektiven Interessen der Belegschaft zu wahren. Die Handlungshilfe verknüpft Aufgaben und Rechte des Betriebsrats und vermittelt zuverlässige Argumente, um bei personellen Einzelmaßnahmen effektiv Einfluss nehmen zu können.
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