Die Gemeinschaft ist ohne Vorbild und befindet sich auch nach dem Vertrag von Amsterdam weiterhin in der Entwicklung, was auch für das institutionelle System zutrifft. Dies gilt vor allem für den Fall des Beitritts neuer Mitgliedsländer. Anders als auf nationaler oder staatlicher Ebene, wo die Parlamente grundsätzlich keine Entwicklungsstufen durchlaufen haben, hat das Europäische Parlament noch keine endgültige Gestalt gefunden. Das Europäische Parlament fordert selbst eine Veränderung seiner institutionellen Stellung, weil es im Verhältnis zum Rat nur begrenzte Rechte ausübt und seinem parlamentarischen Anspruch auf die demokratische Legitimation der europäischen Hoheitsgewalt mit erweiterten Kompetenzen nachkommen will. Dabei weist es insbesondere auf seine Rolle als demokratisches Symbol des europäischen Integrationsprozesses hin, die gesicherte Legitimationskräfte in Form mitentscheidender Rechte erfordere. Ist diese umstrittene Forderung berechtigt?
Für die Frage nach der demokratischen Legitimation der Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die europäische Rechtsetzung, wird die Leistungsfähigkeit des Europäischen Parlaments im Gegensatz zu anderen EG-Organen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten in der vorliegenden Untersuchung herausgestellt. Der Untersuchungsgang folgt der Frage, welche Rechte das Europäische Parlament in der Zukunft ausüben sollte.
Für die Frage nach der demokratischen Legitimation der Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die europäische Rechtsetzung, wird die Leistungsfähigkeit des Europäischen Parlaments im Gegensatz zu anderen EG-Organen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten in der vorliegenden Untersuchung herausgestellt. Der Untersuchungsgang folgt der Frage, welche Rechte das Europäische Parlament in der Zukunft ausüben sollte.